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Der Fall Schulze Föcking schlägt Wellen

Die neue Landwirtschaftsministerin von NRW, Christina Schulze Föcking, reagiert auf die Tierschutzvorwürfe gegen den Betrieb ihres Mannes. Die Staatsanwaltschaft Münster prüft einen Anfangsverdacht. Die Grünen im Landtag fordern eine Sondersitzung des Agrarausschusses.

Lesezeit: 3 Minuten

Die neue Landwirtschaftsministerin von NRW, Christina Schulze Föcking, reagiert auf die Tierschutzvorwürfe gegen den Betrieb ihres Mannes. Die Staatsanwaltschaft Münster prüft einen Anfangsverdacht. Die Grünen im Landtag fordern eine Sondersitzung des Agrarausschusses.


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Die Landwirtschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen (NRW), Christina Schulze Föcking (CDU), äußert sich in einer knappen Mitteilung zu den Tierschutzvorwürfen gegen den Schweinebetrieb ihres Mannes. „Der Betrieb hat eine umfassende Stellungnahme abgegeben, sehr offen und im Detail. Alle Vorgänge sind dokumentiert. Zudem hat sich mit dem Landkreis Steinfurt die für den Tierschutz zuständige Behörde klar geäußert“, teilte Schulze-Föcking gegenüber top agrar mit.


Staatsanwaltschaft prüft von Amts wegen Anfangsverdacht


Die Staatsanwaltschaft Münster prüft indes, ob ein Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, bestätigte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt gegenüber top agrar. Dies sei noch kein offizielles Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft sei von Amts wegen verpflichtet, eine Prüfung aufzunehmen, sobald sie Kenntnis von möglichen strafbaren Gesetzesverstößen bekomme, so Botzenhardt weiter. Anzeigen seien Stand Donnerstagnachmittag noch nicht bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, weder von Tierschützern noch vonseiten der Familie Schulze Föcking wegen Hausfriedensbruchs.


Tierschützer wollen Strafanzeige stellen


Allerdings hat bereits die im Tierschutz engagierte Albert Schweitzer Stiftung angekündigt, dass sie eine Strafanzeige vorbereite. „Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt fordert die sofortige Entlassung der Ministerin und bereitet eine Strafanzeige gegen sie vor“, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung. Die jetzige Ministerin Schulze Föcking habe bis zu ihrem Amtsantritt eine Schweinehaltung betrieben, die gegen das geltende Tierschutzgesetz verstoße, lautet die Anklage der Tierschützer. Für sie handelt es sich um eine Straftat, die nach § 17 Tierschutzgesetz mit bis zu drei Jahren Haft bewährt sei. Die Stiftung droht außerdem damit, eine mögliche Strafanzeige auf die Verantwortlichen beim Veterinäramt auszuweiten. Die Stiftung wirft Schulze Föcking außerdem vor, eine treibende Kraft hinter der Abschaffung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen in NRW zu sein. „Jetzt drängt sich die Schlussfolgerung auf, dass die Ministerin das Verbandsklagerecht vor allem abschaffen will, um Skandalbetriebe wie den ihrer Familie zu schützen“, sagte Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung.


Grüne fordern Sondersitzung des Agrarausschusses


Derweil fordern die Grünen eine Sondersitzung des Agrarausschusses im NRW Landtag. „Die Ministerin darf jetzt nicht einfach abtauchen, sondern muss zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen. Deshalb fordern wir unverzüglich eine Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses“, sagte die Abgeordnete der Grünen Monika Düker.


Hofreiter nutzt den Fall für seinen Wahlkampf


Auch bundespolitisch schlägt der Fall Wellen. „Wie kann jemand, der Tiere so hält, für Tierschutz zuständig sein? Die Verantwortliche disqualifiziert sich als Tierschutzministerin“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter. Die bei Stern-TV gezeigten Aufnahmen würden sich einreihen in solche aus den Ställen von anderen CDU-Politikern und hochrangigen Agrarfunktionären, so Hofreiter.


Greenpeace appelliert an Bund und Länder


Die Umweltschutzorganisation Greenpeace zieht den Fall als weiteren Beweis für sein Rechtsgutachten, laut dem die konventionelle Schweinehaltung verfassungswidrig ist, heran. “Täglich wird in konventionellen Schweinmastbetrieben das Tierschutzgesetz verletzt und gegen das Grundgesetz verstoßen. Greenpeace hat mit einem Rechtsgutachten bereits belegt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Haltung von Schweinen tierschutz- und verfassungswidrig ist“, schreibt Greenpeace in einem Kommentar zu dem Fall. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ruft Greenpeace zum Handeln auf. „Mit einer Normenkontrollklage könnte auch jedes Bundesland eine artgerechtere und umweltfreundlichere Tierhaltung durchsetzen“, so Greenpeace.

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