Der Schutz landwirtschaftlicher Bodenmärkte vor Investoren wurde nach den Untersuchungsergebnissen von Prof. Martin Odening von der Humboldt-Universität Berlin und Prof. Silke Hüttel von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn rege diskutiert. Sie kommen zu dem Urteil, dass es keinen besonderen Handlungsbedarf des Gesetzgebers gibt, landwirtschaftliche Bodenmärkte vor Investoren zu schützen.
Die in einem früheren niedersächsischen Gesetzentwurf geforderten Obergrenzen für Betriebsgrößen beim Flächenerwerb oder Abweichungen des Kaufpreises vom Bodenrichtwert stufen die Wissenschaftler als willkürlich und fragwürdig ein. Dazu bedürfe es eines Leitbildes, das es in dieser Eindeutigkeit bislang nicht gebe, zitiert das Landvolk aus Niedersachsen.
Die Wissenschaftler hatten für ihr Papier mehr als 10.000 Landverkäufe der Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) aus den Jahren 2007 bis 2015 analysiert. Danach kamen sowohl juristische wie auch natürliche Personen gleichermaßen zum Zuge, nur in einem Prozent der untersuchten Transaktionen gingen Flächen an Bieter mit ausländischer Beteiligung.
Die Autoren sehen eine Vielzahl anderer ökonomischer Faktoren als Ursache für den Preisanstieg landwirtschaftlicher Flächen. Dazu zählen sie gesunkene Zinsen, eine steigende Zahl infrastruktureller Maßnahmen, Vorteile über die Reinvestitionsrücklage sowie gestiegene Pachtzahlungen. Letztere wiederum würden durch agrar-, umwelt- und energiepolitische Subventionen beeinflusst.
Nach ihrer Einschätzung wird das Argument der „Marktmacht“ auf Bodenmärkten diffus verwendet. Den Versuch, den Bodenmarkt regulieren zu wollen, werten die beiden Wissenschaftler als unmittelbaren Einfluss auf die agrarstrukturelle Entwicklung und sehen darin eine „verkappte Leitbilddiskussion“.