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Schweizer Regierung will Außenschutz teilweise abbauen

Zwei Komponenten sollen ab dem Jahr 2022 die Agrarpolitik in der Schweiz prägen. Das sind neue Perspektiven für Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft in den Bereichen Markt, Betrieb und natürliche Ressourcen, sowie eine bessere Vernetzung der in- und ausländischen Agrarmärkte im Rahmen von Handelsabkommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Zwei Komponenten sollen ab dem Jahr 2022 die Agrarpolitik in der Schweiz prägen. Das sind einerseits neue Perspektiven für Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft in den Bereichen Markt, Betrieb und natürliche Ressourcen, anderseits eine bessere Vernetzung der in- und ausländischen Agrarmärkte im Rahmen von Handelsabkommen.


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So sieht es ein von der Regierung in Bern erarbeiteter Bericht zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+) vor, der am vergangenen Mittwoch verabschiedet wurde.


Für die drei Bereiche Markt, Betrieb und natürliche Ressourcen schlägt die Regierung Ziele und Stoßrichtungen vor, mit denen die „Ziellücken der bisherigen Agrarpolitik“ geschlossen und die zukünftigen Herausforderungen angegangen werden können. Dabei soll vor allem der technische Fortschritt - beispielsweise in Form der Digitalisierung - eine wichtige Rolle spielen.


Außerdem soll durch mehr Marktorientierung, Eigenverantwortung und Innovationstätigkeit das Unternehmertum in der Landwirtschaft auf einzelbetrieblicher Stufe gefördert und damit die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Sektors auf den in- und ausländischen Märkten erhöht werden.


Die mittelfristig geplante bessere Vernetzung der in- und ausländischen Agrarmärkte über Handelsabkommen soll laut Bericht auch der Ernährungssicherheit der Schweiz dienen, da rund 40 % bis 50 % des inländischen Nahrungsmittelbedarfs importiert werden. Die Regierung ist davon überzeugt, dass ein partieller Abbau des Außenschutzes volkwirtschaftlich vorteilhaft und - begleitet mit geeigneten Unterstützungsmaßnahmen - für die heimische Land- und Ernährungswirtschaft zu bewältigen sein dürfte.

 

Landwirtschaft wird geopfert


Auf scharfe Kritik stießen die vorgelegten Pläne beim Schweizer Bauernverband (SBV). Mit der vorgesehenen Öffnung der Grenzen für landwirtschaftliche Produkte missachte die Regierung den Volkswillen und opfere die Landwirtschaft, so der Berufsstand in einer ersten Reaktion. Nachdem „der Rest der Welt“ erkannt habe, dass Freihandel allein kein allgemeingültiges Rezept für volkswirtschaftlichen Erfolg sei, ignoriere die Regierung die aktuellen internationalen Entwicklungen.


Die vorgelegte Analyse biete der Landwirtschaft keinerlei Perspektiven und blende beispielsweise das Kostenniveau in der Schweiz aus, monierte der SBV. Ohne Außenschutz würde es keine nur annähernd kostendeckenden Produzentenpreise mehr geben, und daran änderten auch die aktuellen Direktzahlungen nichts. Zudem könnte sich der Bund eine effektive Kompensation der finanziellen Verluste gar nicht leisten. Hinzu komme eine „totale Staatsabhängigkeit“, in der sich die Bauernfamilien dann wiederfänden.

 

Grenzschutz schadet niemandem


Nach Ansicht des SBV missachtet die Regierung weiter den Volksentscheid vom 24. September 2017, bei dem sich mehr als 78 % der Bevölkerung für eine Verstärkung der Ernährungssicherheit ausgesprochen hatten. Bereits heute importiere die Schweiz rund 40 % der benötigten Lebensmittel, und es gebe nur wenige Länder auf der Welt, deren Abhängigkeit vom Ausland für die Versorgung der Bevölkerung ähnlich groß sei.


„Der aktuelle Grenzschutz schadet niemandem“, betonte der Bauernverband. Nicht einmal die Verbraucherpreise würden sich bei einem Abbau des Außenschutzes merklich ändern, denn der Anteil der landwirtschaftlichen Rohstoffe an den Verbraucherausgaben sei gering. Im Schnitt gebe der Schweizer nur noch 7 % seines Haushaltsbudgets für Lebensmittel aus.


Der SBV verwies zudem auf den starken Strukturwandel in der Schweizer Landwirtschaft. Heute gebe es nicht einmal mehr halb so viele Betriebe wie vor 30 Jahren, und über die Hälfte der Betriebsleiter habe die Altersgrenze von 50 Jahren schon überschritten. Zusätzlicher Druck sei deshalb sicher nicht gefragt.

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