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Schwere Schlappe für Clemens Tönnies

Herbe Niederlage für Clemens Tönnies im Familienstreit gegen Neffe Robert um die Vormachtstellung in Deutschlands größtem Schlachtkonzern: Das Oberlandesgericht Hamm hat das von Clemens Tönnies beanspruchte doppelte Stimmrecht gekippt, berichtet die Tageszeitung "Die Glocke".

Lesezeit: 1 Minuten

Herbe Niederlage für Clemens Tönnies im Familienstreit gegen Neffe Robert um die Vormachtstellung in Deutschlands größtem Schlachtkonzern: Das Oberlandesgericht Hamm hat das von Clemens Tönnies beanspruchte doppelte Stimmrecht  gekippt, berichtet die Tageszeitung "Die Glocke".


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Unternehmenschef Clemens Tönnies muss damit künftig im Kreis der Gesellschafter alle Entscheidungen einvernehmlich treffen. Er und sein Neffe Robert halten jeweils 50 Prozent an dem Unternehmen, streiten sich aber seit Jahren um die Macht. In erster Instanz war das Stimmrecht im Mai 2014 gekippt worden. Clemens Tönnies legte gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld Berufung ein. Der Anwalt von Robert Tönnies, Mark Binz, sagte nach dem Urteil: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation uneingeschränkt folgt."


Das Gericht ließ keine Revision beim Bundesgerichtshof zu. Dagegen ist Beschwerde möglich (Az.: 8 U 78/14). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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