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Sickersaftleitung: Felßner muss fünf Monatsgehälter Strafe zahlen

Günther Felßner, Vize-Präsident des Bay. Bauernverbands, hat einen Strafbefehl erhalten von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhalten. Diese wirft ihm vor, Sickerwasser aus seinen Silos in Güntersbühl illegal in den Boden geleitet zu haben. Deshalb muss er 150 Tagessätze oder fünf Monatsgehälter Strafe zahlen.

Lesezeit: 2 Minuten

Günther Felßner, Vize-Präsident des Bayerischen Bauernverbands, hat einen Strafbefehl erhalten von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhalten. Diese wirft ihm vor, Sickerwasser aus seinen Silos in Güntersbühl illegal in den Boden geleitet zu haben. Deshalb muss er 150 Tagessätze oder fünf Monatsgehälter Strafe zahlen, berichtet der Bayerische Rundfunk. Ob Felßner den Strafbefehl annehmen will oder eine Gerichtsverhandlung anstrebt, sei noch nicht bekannt.


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Laut der Staatsanwaltschaft habe der Landwirt Silosickerwasser aus drei Silagehaufen von seinem Grundstück in Günthersbühl im Nürnberger Land auf eine benachbarte Fläche geleitet. Dadurch sollen der Boden, das Hangwasser und lokal das obere Grundwasser belastet worden sein.


Felßner kann den Strafbefehl annehmen und die Strafe zahlen. Dann gilt er allerdings als vorbestraft, erklärt der BR weiter. Legt er Einspruch ein, käme es zu einem Prozess. Nach einem Bericht der Nürnberger Nachrichten hat er sich noch nicht entschieden. Er führt darin ein eigenes Gutachten an und beklagt, dass dieses von der Justiz nicht berücksichtigt worden sei.


Weder der Bauernverband noch Günther Felßner waren bislang gegenüber den Medien zu einer Stellungnahme bereit. Brisant ist der Strafbefehlt laut dem BR deshalb, weil der Vizepräsident des BBV auch Mitglied im Naturschutzbeirat der Regierung von Mittelfranken ist.

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