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So will Bayern den Milchfonds umsetzen

Der Milchfonds soll den Ausstieg aus der EU-Milchquotenregelung mit Begleitmaßnahmen für die Milchviehbetriebe und die Milchwirtschaft abfedern. Das hat Bayerns Agrarminister diese Woche mitgeteilt und eine Erklärung zur Umsetzung herausgegeben.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Milchfonds soll den Ausstieg aus der EU-Milchquotenregelung mit Begleitmaßnahmen für die Milchviehbetriebe und die Milchwirtschaft abfedern. Das hat Bayerns Agrarminister diese Woche mitgeteilt und eine Erklärung zur Umsetzung herausgegeben. Der Milchfonds soll aus 3 Quellen gespeist werden: • den Ausgaberesten bei den Direktzahlungen (EU-Mittel, die aus verschiedenen Gründen von deutschen Landwirten nicht direkt abgerufen werden können), • den Mitteln aus der zusätzlichen Modulation (Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in andere Maßnahmen) sowie • der obligatorischen nationalen Kofinanzierung in Höhe von 25 %. Bedauerlicherweise würden aber alle EU-Mittel erst ab 2010 zur Verfügung stehen, erklärt Brunner weiter. Dies sei angesichts der aktuellen Schwäche auf dem Milchmarkt, der von Bayern abgelehnten Quotenerhöhungen und der Kürzung der Betriebsprämie (Modulation) bereits im Jahr 2009 eindeutig zu spät. EU-Kommissarin Fischer Boel und die tschechische Ratspräsidentschaft, Landwirtschaftsminister Gandalovic, hätten allerdings inzwischen vorgeschlagen, dass die EU noch im Haushaltsjahr 2009 EU-weit 500 Mio. Euro für Milch und andere neue Herausforderungen bereitstellen könne. Dazu sei aber noch ein Ratsbeschluss erforderlich.


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Und weiter heißt es in dem Papier: Am 15. Januar 2009 wurde zwischen Bund und Ländern die Aufteilung der Mittel aus Modulation und Ausgaberesten auf die Länder vereinbart. Danach werden die Ausgabereste nach dem Anteil an den Zahlungsansprüchen auf die Länder verteilt. Bayern erhält deshalb 19,9 % dieser Mittel. Die Modulationsmittel verbleiben im jeweiligen Bundesland. Für Bayern ergibt sich folgender Mittelansatz (Mio. €):



Grundsätze für die Ausgestaltung in Bayern


Die Bayerische Staatsregierung hat am 20. Januar 2009 auf Vorschlag von Staatsminister Brunner folgende Eckpunkte festgelegt: • Bayern wird die Mittel aus Modulation und Ausgaberesten der Landwirtschaft und im Rahmen der Begleitmaßnahmen schwerpunktmäßig zu Gunsten der Milchviehbetriebe verwenden. Dies ist möglich, weil Bayern anders als viele andere Bundesländer bereits bisher ein hohes Mittelvolumen zur Bewältigung der anderen neuen Herausforderungen wie Klimawandel, Bioenergie, Biodiversität und Wassermanagement im Rahmen des "Bayerischen Zukunftsprogramms für die Agrarwirtschaft und den Ländlichen Raum 2007 - 2013" (BayZAL) bereitstellt. • Die Begleitmaßnahmen sollen breite Wirksamkeit entfalten und nicht nur wenigen Betrieben zu Gute kommen.


Mittelverwendung


Alle Mittel aus dem Milchfonds können nur für Maßnahmen der 2. Säule GAP (z. B. Investitionsförderung, KULAP) eingesetzt werden. • Bereits für dieses Jahr (2009) wurde in Bayern im Vorgriff auf den Milchfonds die KULAP-Maßnahme "Extensive Fruchtfolge" mit 180 Euro/ha eingeführt. Diese kommt unter anderem insbesondere auch Futterbau-Milchviehbetrieben mit Ackerland zu Gute.


Je nach Mittelverfügbarkeit in den jeweiligen Jahren wird Bayern als Begleitmaßnahmen • zusätzliche Mittel für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung bereitstellen mit dem Ziel, Fördermittel noch zügiger auszahlen zu können, • die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten aufstocken, • die Weideprämie in Verbindung mit dafür EU-rechtlich erforderlichen höheren Auflagen verbessern und • den Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen (KULAP/VNP) insbesondere in Schwerpunktgebieten der Milchproduktion verstärken.

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