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Staatsanwaltschaft spricht Betrieb Schulze Föcking frei und stellt Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren gegen den Schweinemastbetrieb der Familie Schulze Föcking eingestellt. Es gebe keinen Verdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, heißt es zur Begründung. NRW-Agrarministerin Christina Schulze Föcking war schon im August von den Ermittlungen ausgenommen worden.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren gegen den Schweinemastbetrieb der Familie Schulze Föcking eingestellt. Es gebe keinen Verdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, heißt es zur Begründung. NRW-Agrarministerin Christina Schulze Föcking war schon im August von den Ermittlungen ausgenommen worden.


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Nach den durchgeführten Ermittlungen fehlen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des verantwortlichen Tierhalters oder eines anderen Mitarbeiters, teilt die Staatsanwaltschaft Münster heute mit. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die in der Strafanzeige der „Albert Schweizer Stiftung für unsere Mitwelt“ vom 13.07.2017 sowie in den Videosequenzen der Organisation „tierretter.de“ erhobenen Vorwürfe sind auf strafrechtliche Relevanz geprüft. Dazu seien sämtliche, auch nicht veröffentlichte, und unter Verletzung des Hausrechts in dem Betrieb gefertigte Videoaufnahmen sowie die beigezogenen Unterlagen des Kreisveterinäramtes Steinfurt ausgewertet worden, heißt es weiter. Zudem habe sich der verantwortliche Geschäftsführer in einer schriftlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen geäußert und mit dieser Stellungnahme ergänzende Unterlagen sowie eine eidesstattliche Versicherung der langjährig den Bestand betreuenden Tierärztin übersandt.


Der von den Tierschützern gemessene Ammoniakwert "ist ein singulärer Messwert"


„Soweit in den Videosequenzen Mängel bei den Haltungsbedingungen behauptet werden (zu wenig Tageslicht, erhöhter Ammoniakgehalt in der Luft, fehlendes Trinkwasser, unzureichende Sauberkeit der Stallungen oder Ausgestaltung der Krankenbuchten), sind diese Defizite – sollten sie vorgelegen haben – nicht von strafrechtlicher Bedeutung“, begründet Oberstaatsanwalt Botzenhardt die Entscheidung. Es lasse sich nicht feststellen, dass die Tiere deswegen länger anhaltenden Schmerzen oder Leiden ausgesetzt gewesen wären. Außerdem sei der von den Tierschützern gemessene Ammoniakwert „ein singulärer Messwert und damit eine Momentaufnahme“, so der Staatsanwalt. Die Tierärztin habe hierzu erklärt, dass ihr im ersten Halbjahr 2017 ein erhöhter Ammoniakgehalt nicht aufgefallen sei. Eine dauerhaft erhöhte Ammoniakkonzentration ließe sich damit nicht nachhalten. „Von dieser einmaligen Konzentration konnte daher nicht – wie in der Strafanzeige behauptet - auf eine tatsächliche Reizung der Atemwege und Augenbindehäute einzelner Tiere geschlossen werden“, schreibt Botzenhardt.


Nicht ansatzweise erkennbar, dass Betriebsverantwortliche Verletzungen ignoriert haben


Auch bei einer möglicherweise vorübergehend unzureichenden Trinkwasserversorgung handele es sich um einen Einzelfall, ohne dass ersichtlich sei, dass hierdurch den Tieren erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden. Soweit auf den - nach den Angaben der Tierschützer aus Juni 2017 stammenden -Videosequenzen Tiere mit Bissverletzungen und Gelenkschwellungen zu sehen sind, seien weder der verantwortliche Geschäftsführer noch sonstige Mitarbeiter des Betriebes für das Entstehen dieser gesundheitlichen Probleme verantwortlich. „Es ist nicht ansatzweise erkennbar, dass Betriebsverantwortliche diese Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt, ignoriert oder auf diese Verletzungen nicht rechtzeitig und nicht sachgerecht reagiert (und damit die Schmerzen und Leiden der Tiere unnötig verlängert) haben“, so der Staatsanwalt. Der Geschäftsführer habe vielmehr alles aus seiner Sicht Mögliche getan, um die verletzten und erkrankten Tiere zu versorgen, legt er sich weiter fest.


Angaben des Geschäftsführers und der Tierärztin glaubhaft


„Die Staatsanwaltschaft Münster geht nach ihrer Prüfung und der Bewertung der glaubhaften Angaben des Geschäftsführers sowie der Tierärztin davon aus, dass erstmals Anfang Juni 2017 Tiere mit Bissverletzungen im Schwanzbereich bemerkt worden sind“. Außerdem habe die Tierärztin die in dem Betrieb aufgetretenen Verletzungen sofort behandelt und den Tieren Antibiotika und Schmerzmittel verabreicht. Soweit erforderlich seien Tiere umgestallt und separiert oder in unausweichlichen Einzelfällen notgetötet worden. „Die schlüssigen Angaben des Betriebsverantwortlichen und der Tierärztin werden gestützt durch die auf den Videosequenzen fast durchgehend zu erkennenden bläulichen Verfärbungen im Schwanzbereich der Tiere, die auf eine ärztliche Behandlung hindeuten“, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Bericht. Zudem habe das zuständige Kreisveterinäramt bei einer Überprüfung des Betriebes am 7. Juli 2017 keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt. „Sämtliche in den vorherigen Jahren durchgeführte Prüfungen haben ebenfalls keine Anhaltspunkte für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz ergeben“, so die Staatsanwaltschaft.


Ministerin Schulze Föcking schon im August von den Ermittlungen ausgenommen


Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking, die bis Ende Juni gemeinsam mit ihrem Ehemann den Schweinemastbetrieb geführt hatte, war von der Staatsanwaltschaft bereits Ende Juli von den Ermittlungen ausgenommen worden, weil Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat fehlten. Hintergrund der Ermittlungen waren Videos aus Stalleinbrüchen von Tierrechtlern vom 6. März, 14. Juni sowie 21.Juni 2017, die das Magazin Stern-TV am 12. Juli veröffentlicht hatte.

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