Die Landwirte können sich auf stabile Berufsgenossenschaftsbeiträge einstellen. Für die im Sommer anstehenden Beitragsrechnungen kündigte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ein im Vergleich zum Vorjahr unverändertes Umlagesoll an.
Positiv auf die Beiträge wirkt sich zudem die erneute Anhebung der Bundesmittel in diesem Jahr auf 178 Mio Euro aus. Die SVLFG wies jedoch darauf hin, dass für den individuell zu zahlenden Beitrag zusätzlich die Betriebsverhältnisse und das Unfallgeschehen in den jeweiligen Risikogruppen und Produktionsverfahren entscheidend seien.
Bereits jetzt steht nach Sozialversicherungsangaben fest, dass die Grundbeiträge um annähernd 4 % sinken werden. Demnach wird der Mindestgrundbeitrag rund 73 Euro betragen, der Höchstgrundbeitrag rund 292 Euro. Als Grund nennt der Bundesträger gesunkene Verwaltungsausgaben. Noch nicht berücksichtigt sei dabei die für die Zeit ab 2018 beschlossene geänderte Berechnung der Grundbeiträge, die sich ebenfalls beitragsmindernd auswirken dürfte.
Der SVLFG-Vorstand hatte in seiner Sitzung Anfang April das Umlagesoll erneut auf 859 Mio Euro festgesetzt. Diese Summe umfasst alle Ausgaben der Berufsgenossenschaft im vergangenen Jahr, die in diesem Jahr durch Beiträge und die Bundesmittel aufgebracht werden müssen. Maßgeblichen Einfluss auf die Ausgaben der Berufsgenossenschaft hat neben der Preisentwicklung für die zu erbringenden Leistungen das Unfallgeschehen.