Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält an seiner Forderung nach einer Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ und deren Verankerung im Grundgesetz fest. Das hat der Verband anlässlich seiner Bilanzpressekonferenz in Berlin unterstrichen.
Ziel müsse es sein, die ländliche Entwicklung dauerhaft als eigenständiges Politikfeld zu etablieren, betont der Städte- und Gemeindebund in seinem vorgelegten Papier. Wesentliche Herausforderungen wie der demografische Wandel blieben bestehen. Zudem wirke die Digitalisierung zunehmend als Treiber für Veränderungen, die mit Chancen und Risiken für Arbeit und Leben in ländlichen Räumen verbunden seien, deren Auswirkungen allerdings noch nicht absehbar seien.
Ausdrücklich lobt der Verband die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, die Änderung des Grundgesetzes in der nächsten Legislaturperiode erneut anzugehen. Eine Stärkung ländlicher Räume hält der Städte- und Gemeindebund darüber hinaus auch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für erforderlich. Das Feld dafür sei mit der sogenannten „Cork 2.0-Erklärung“ vom September letzten Jahres bereitet worden. Deren Kernforderungen seien Investitionen in das Potential der ländlichen Gebiete in Bezug auf Arbeitsplätze und Wachstum sowie eine bessere Verknüpfung mit anderen Politikbereichen. Der Verband wertet dies als bedeutsam für die nächste EU-Strukturfondsperiode ab 2021, deren Vorbereitungen bereits begännen.