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Stallbau selten mit AFP

Nur noch wenige Landwirte finanzieren ihren Stall über das AFP. Vielen sind die Anforderungen dafür zu hoch. Beim Stallbau hat die Attraktivität des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) abgenommen. Die Zahl geförderter Ställe sank von 2015 zu 2017 um 35% von ca. 1020 auf rund 670. Das zeigt eine top agrar-Umfrage

Lesezeit: 2 Minuten

Nur noch wenige Landwirte finanzieren ihren Stall über das AFP. Vielen sind die Anforderungen dafür zu hoch.

Beim Stallbau hat die Attraktivität des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) abgenommen. Die Zahl geförderter Ställe sank von 2015 zu 2017 um 35% von ca. 1020 auf rund 670. Das zeigt eine top agrar-Umfrage.


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Das lag nicht nur an der Preiskrise, den Schwierigkeiten, eine Baugenehmigung zu bekommen und daran, dass Bayern Fördermittel strich, sondern auch an den Förderbedingungen. Für Schweinehalter scheint vor allem die Basisförderung unattraktiv: 2017 gab es für einen einzigen Stall Basisförderung, 2016 für sieben und 2015 für sechs. 2017 premiumgefördert wurden 74 Schweineställe.


Für Rinderställe flossen 2017 rund 440 (2015: 763) Zuschüsse, davon ca. 370 als Premiumförderung (2015: 638), viele an süddeutsche Betriebe, die von Anbinde- auf Laufstall umstellten (s. Übers. 2).


Acht Bundesländer bieten neben Premium- auch Basisförderung an (vgl. Übers. 1). Um diese zu erhalten, müssen die Betriebe bestimmte bauliche Anforderungen einhalten. Baden-Württemberg fordert darüber hinaus u.a. dass Mastschweine und Ferkel 20% mehr Fläche haben als gesetzlich vorgeschrieben.


Selten 40% für alle


Premiumförderung bieten alle Länder an, aber mit verschiedenen Fördersätzen. Den vollen 40%-Zuschuss für Schweine- und Rinderhalter gewähren nur sechs Länder. Für die Premiumförderung müssen Betriebe nicht nur die „Basisanforderungen“ erfüllen, sondern u.a. Milchvieh Auslauf ermöglichen bzw. mindestens 20% mehr Fläche für Schweine zur Verfügung stellen als gesetzlich vorgeschrieben. Baden-Württemberg fordert u.a. nochmals größere und ausgestaltetere Buchten für Mastschweine und Ferkel.


Fünf Bundesländer schließen Betriebe, die bereits viele Tiere halten, von der AFP-Förderung aus. Zudem verlangen fast alle Bundesländer, dass die Betriebe maximal zwei Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar halten. Darüber hinaus fordern fünf Länder, dass der Betrieb Güllelagerkapazitäten für neun statt der zurzeit geltenden sechs Monate vorhält.



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