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Stalleinbrecher in Schweden zu Haft- und Geldstrafen verurteilt

Während Tierschutzaktivisten, sich für Stalleinbrüche vor deutschen Gerichten verantworten müssen, auf Milde hoffen können, haben schwedische Richter offenbar weniger Verständnis für solche Aktionen. In einem Fall verhängte ein schwedisches Gericht nun Haft- und Geldstrafen.

Lesezeit: 1 Minuten

Während Tierschutzaktivisten, sich für Stalleinbrüche vor deutschen Gerichten verantworten müssen, auf Milde hoffen können, haben schwedische Richter offenbar weniger Verständnis für solche Aktionen. In einem Fall, der allerdings relativ wenig mit dem aktuell in Sachsen-Anhalt verhandelten Stalleinbruch zu tun hat, verhängte ein schwedisches Gericht nun Haft- und Geldstrafen.


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Medienberichten zufolge waren fünf Aktivisten der Organisation „Leere Käfige“ in den Stall eines Truthahnproduzenten eingedrungen und hatten mehrere Tiere entwendet. Das Gericht erließ nun für zwei Mitglieder der Gruppe, die bereits wegen anderer Befreiungsaktionen verurteilt worden waren, Haftstrafen von jeweils einem Monat. Die übrigen Mitglieder müssen laut dem Fachmagazin ATL Geldstrafen von umgerechnet bis zu 410 Euro zahlen. Vier der Aktivisten hatten darüber hinaus dem Truthahnzüchter eine Entschädigung in ähnlicher Höhe zu zahlen.


Während der Tierhalter die Strafe nach Darstellung des Fachmagazins als zu niedrig bezeichnete, zeigte sich einer der Aktivisten wenig einsichtig. Er sagte zu dem Urteil, die verhängte Strafe sei gering im Vergleich zum Schicksal der Nutztiere, die zudem nicht einmal ein Verbrechen begangen hätten.

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