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Stallpflicht ausgetrickst: Baden-Württemberger dürfen weiter Freilandeier verkaufen

Wegen der Vogelgrippe gilt in vielen Bundesländern Stallpflicht. Haben Freilandhennen aber mehr als 12 Wochen lang keinen Auslauf mehr gehabt, muss man die Eier als „aus Bodenhaltung“ deklarieren und damit günstiger verkaufen. Nur nicht in Baden-Württemberg. Da wurde die Stallpflicht einfach einmal kurz unterbrochen.

Lesezeit: 3 Minuten

Wegen der Vogelgrippe gilt in vielen Bundesländern Stallpflicht. Haben Freilandhennen aber mehr als 12 Wochen lang keinen Auslauf mehr gehabt, müssen die Landwirte die Eier als „aus Bodenhaltung“ deklarieren und damit günstiger verkaufen. Das ist leider so per EU-Recht vorgeschrieben und damit müssen die Tierhalter leben, heißt es von den Behörden.

 

Nur nicht in Baden-Württemberg. Dort dürfen die Hennenhalter weiter Freilandeier verkaufen. Der Trick: Die CDU-Landesregierung hat die Stallpflicht am Dienstag einfach für einen Tag ausgesetzt, dann begann die 84-Tage-Frist von Neuem.

 

Das ärgert die Landwirte in Norddeutschland massiv. Sie verlieren im Schnitt pro Ei rund zehn Cent. „Die Eier, die wir produzieren, kommen aber immer noch aus denselben Ställen. Die meisten Hühner würden bei dem Wetter ohnehin nicht rausgehen. Die laufen frei, nur unter Dach“, schimpft Hans-Peter Goldnick aus Nehms (Kreis Segeberg) in der Zeitung SHZ des Schleswig-Holsteiner Zeitungsverlages.


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„Ich wünschte unserem Landwirtschaftsminister Robert Habeck ein wenig mehr Mut, um auch diesen Weg zu gehen“, sagt Goldnick. „Er könnte sich ja überlegen, die Stallpflicht aufzuheben, und nachdem er eine Nacht darüber geschlafen hat, sich wieder anders entscheiden, weil es vielleicht neue Erkenntnisse gibt.“


Habeck lehnt das laut der Zeitung aber ab, er fühle sich dem Verbraucherschutz verpflichtet. „Man kann natürlich von einem Minister verlangen, dass er Rechtsbruch begeht, aber da bin ich der Falsche für.“ Der Grüne plädiert für eine bundeseinheitliche Regel. Deshalb habe er bereits vor 14 Tagen mit seinen Kollegen aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern einen Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister geschrieben – aber keine Antwort erhalten.


Was Baden-Württemberg jetzt im Alleingang mache, findet Meyer „nicht fair, denn deren Hühner stehen genauso lange im Stall wie unsere.“ Der Alleingang sei aus seiner Sicht und nach den Signalen, die er aus dem Bundesministerium bekommen habe, nicht rechtens, so Habeck. „Wenn das jetzt ohne Kritik und ohne Folgen bleibt, dann brauchen wir auch kein Bundeslandwirtschaftsministerium mehr.“


Die Geflügelzüchter wollen trotzdem, dass Habeck „kreative Lösungen findet, wie die aus Baden-Württemberg“, sagt Jürgen Schröder, der seit 21 Jahren seinen Betrieb führt – „und so etwas noch nicht erlebt hat“. Denn der Branche drohten enorme Einbußen. „Wer wie ich 30.000 Eier am Tag produziert, dem könnte ein Verlust von 60.000 Euro im Monat drohen“, sagt Hans-Peter Goldnick. Das Land zahlt den Produzenten eine maximale Entschädigung von 15.000 Euro. Habeck sagt dazu: „Das ist ja schon was, das Geld liegt auch nicht auf der Straße.“

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