Die Europäische Kommission, der Rat und das Europaparlament haben am vergangenen Donnerstag formell ihre Gespräche über die Agrarpolitik nach 2013 aufgenommen. Bis zum 20. Juni stehen 30 Treffen an, damit spätestens beim Juni-Agrarrat in Luxemburg ein politischer Kompromiss gefunden werden kann. Rat und Parlament hatten sich im März intern auf ihre jeweilige Ausgangsposition verständigt.
EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos erklärte vor Journalisten in Brüssel, er freue sich, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch das Hohe Haus die Grundzüge seiner Vorschläge mittrügen, insbesondere hinsichtlich des geplanten Greenings. Trotzdem müsse man darauf achten, dass das Konzept nicht verwässert werde.
Als weitere Punkte, für die er sich besonders einsetzen will, nannte der Kommissar eine stärkere Umstellung auf Regionalprämien sowie die verpflichtende Einführung einerseits von Sonderbeihilfen für Junglandwirte und andererseits der Eröffnung von Pauschalzahlungen für Kleinbetriebe. Auch die Veröffentlichung der Agrargeldempfänger ist Cioloş weiter ein großes Anliegen. Gleichzeitig bekräftigte er seinen Einsatz für den Bürokratieabbau.
Marktorientierung fortsetzen
DBV-Präsident Joachim Rukwied forderte bei Gesprächen in Brüssel erneut eine flexible Ausgestaltung der Greening-Maßnahmen sowie die Fortführung der bisherigen Marktorientierung der Agrarmärkte. Und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) warnte davor, 7 % der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen auszuweisen. Ziele müssten ein hohes Maß an Flexibilität und die Berücksichtigung bereits erbrachter Umweltleistungen sein.
Eine Degression und Kappung der Direktzahlungen lehnt der DRV mit Blick auf ostdeutsche Genossenschaftsbetriebe nach wie vor grundsätzlich ab. Die Position des Ministerrats, dass die Mitgliedstaaten entsprechend ihren Erfordernissen über Kappung und Degression entscheiden und verfahren können, wertet der DRV als Fortschritt. Trotzdem sollten bestimmte Anforderungen bei der dann möglichen Anwendung der Kappung durch einzelne Mitgliedstaaten sichergestellt werden. Kooperative landwirtschaftliche Unternehmensformen wie die Agrargenossenschaften müssten von der Kappung ausgenommen bleiben. Eine vom Europaparlament bereits formulierte Ausnahme sei noch nicht sachgerecht.
Keine Mengenregulierung
Die Anerkennung von Branchenverbänden wiederum dürfe für die Mitgliedstaaten nach Einschätzung des DRV allenfalls eine Option darstellen. Der Einführung einer Allgemeinverbindlichkeit, also die verpflichtende Anwendung von Beschlüssen der Branchenverbände auch auf Nichtmitglieder, stünden in Deutschland verfassungs- und wettbewerbsrechtliche Regelungen entgegen. Das gleiche gelte für die verpflichtende Finanzierung solcher Organisationen durch nicht angeschlossene Mitglieder.
Darüber hinaus pocht der DRV auf die Beibehaltung des aktuellen Sicherheitsnetzes, ergänzt durch einen Krisenmechanismus. Nein sagt der DRV allerdings zum Vorschlag des Europaparlaments, für den Milchsektor einen freiwilligen Lieferverzicht gegen Entschädigung einzuführen. Gegen eine solche Mengenregelung durch die Hintertür sprächen vor allem die zu langsame Reaktionszeit, der bürokratische Aufwand und die geringe Effizienz auf offenen Märkten. (AgE)
vgl.:
DBV-Präsident Rukwied trifft Paolo de Castro (12.4.2013)