Thüringens Waldbesitzer, deren Flächen vom Sturmtief Friederike am 18. Januar in Mitleidenschaft gezogen worden, erhalten steuerliche Erleichterung. Laut Thüringer Finanzministerin gehören zu den wichtigsten Möglichkeiten dieser Hilfsmaßnahmen die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes, die bis zum 31. Mai 2018 beantragt werden können sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Dies ist in einem neuen Erlass geregelt.
Das Sturmtief Friederike sorgte in Thüringen fast landesweit für Schäden. Geschätzt 250.000 Festmetern Schadholzanfall im Landeswald und weiteren 250.000 Festmetern im Privat- und Körperschaftswald im Gesamtwert von rund 35 Mio. Euro waren zu verzeichnen.