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Streit in RLP um neue Empfehlungen für die Schwarzwildbejagung

In Rheinland-Pfalz gibt es Streit um einige Passagen im neuen Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände. Eigentlich sollte die seit 1999 laufende Vereinbarung lediglich an heutige Voraussetzungen angepasst und weitergeführt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

In Rheinland-Pfalz gibt es Streit um einige Passagen im neuen Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände. Eigentlich sollte die seit 1999 laufende Vereinbarung lediglich an heutige Voraussetzungen angepasst und weitergeführt werden. 


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Der Jagdverband forderte dann allerdings - laut dem Bauernverband RLP Süd nach Abschluss aller Verhandlungen - die Streichung der Formulierung „ganzjährige intensive Bejagung" und die Aufnahme des „Muttertierschutzes" für führende Bachen in das Papier. Der Muttertierschutz ist jedoch bereits gesetzlich hinreichend geregelt und bedarf keiner gesonderten Formulierung im Handlungsprogramm, konterte das Ministerium und veröffentlichte jetzt eine eigene Handlungsempfehlung.


Verärgert über das Verhalten des Landesjagdverbandes zeigt sich der Bauern- und Winzerverband RLP Süd, da das Papier lange zwischen allen Verbänden und Beteiligten diskutiert worden sei. Da der Landesjagdverband erst nach Abschluss der Verhandlungen seine Forderungen vortrug und dies laut Bauernverband in einer Weise, die völlig inakzeptabel gewesen sei, lehne die Fachgruppe Jagdgenossenschaften im  Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. die Forderung des Landesjagdverbandes ab. Der Landesjagdverband sei auch nach einem Gespräch zur gütlichen Einigung nur bereit, das Handlungsprogramm zu unterzeichnen, wenn die neu geforderten Punkte aufgenommen werden.


Diese Vorgehensweise ist nach all den Jahren, in denen das Handlungsprogramm von allen Beteiligten unterzeichnet wurde, mehr als sonderbar. Die Fachgruppe Jagdgenossenschaften im BWV war daher nicht mehr bereit, Nachverhandlungen aufzunehmen, so der Bauernverband weiter. Wäre das Handlungsprogramm in der vorher einvernehmlich verhandelten Version verabschiedet worden, hätte die FG Jagdgenossenschaften dieses auch gerne mit unterzeichnet. Für die  oberste Jagdbehörde des Landes Rheinland-Pfalz war die Argumentation der FG Jagdgenossenschaften im BWV nachvollziehbar, da der vom Landesjagdverband geforderte Hinweis zum Schutz der Bachen, die erkennbar Frischlinge führen, unabhängig davon aufgrund der gesetzlichen Regelungen bereits  besteht, ob dies in dem Handlungsprogramm aufgeführt ist oder nicht.


Mit diesen fachlich unbegründeten Nachverhandlungen wollte der Landesjagdverband laut dem Bauernverband offenbar davon ablenken, dass dieser die Überpopulation trotz gestiegener Abschusszahlen nicht in den Griff bekommt und mit dem Problem schlichtweg überfordert ist. Für die Landwirte seien die steigenden Schwarzwildschäden in ihren Kulturen jedoch nicht mehr hinnehmbar.


Der Landesjagdverband wird derzeit nicht müde, die Schuld für das Scheitern der diesjährigen Verhandlungen dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. zuzuweisen.  Der BWV sei gerne bereit, die Verhandlungen für die Fortschreibung des Handlungsprogramms wieder aufzunehmen, sofern der Landesjagdverband auf den Boden der Tatsachen zurückkehrt. Gleichzeitig fordert die Fachgruppe Jagdgenossenschaften den Landesjagdverband und die Jagdausübungsberechtigten im Land auf, sich endlich dem Problem der massiven Überpopulation zu widmen, statt ihre Zeit mit Schuldzuweisungen und überflüssigen Forderungen zu verschwenden.


Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat nachfolgende Handlungsempfehlungen zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen für das Jagdjahr 2015/2016 erlassen.


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