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Streit in der Landesregierung kommt Thüringer Landwirten teuer zu stehen

Unstimmigkeiten innerhalb der Thüringer Landesregierung können den Landwirten teuer zu stehen kommen: Beim am 13. Juni stattgefundenen ELER-Begleitausschuss wurde aufgrund der Konflikte zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium kein Entscheidung bezüglich der weiteren Ausgestaltung der AFP-Förderung erzielt.

Lesezeit: 3 Minuten

Unstimmigkeiten innerhalb der Thüringer Landesregierung können den Landwirten teuer zu stehen kommen: Beim am 13. Juni stattgefundenen ELER-Begleitausschuss wurde aufgrund der Konflikte zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium kein Entscheidung bezüglich der weiteren Ausgestaltung der AFP-Förderung erzielt, berichtet der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV).


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Landwirtschaftsministerin Birgit Keller hatte einen Kompromiss vorgelegt, der aber von der Tagesordnung genommen wurde. Durch die beschlossene Vertagung des Gesamtpaktes besteht nun die akute Gefahr, dass im kommenden Jahr keine Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete gezahlt werden kann, so die Befürchtung der Bauernvertreter.


Der TBV kritisiert diese Vorgehensweise aufs Schärfste! In einer Pressemitteilung heißt es: "Wenn aufgrund von Streitigkeiten innerhalb der Ressorts keine Einigung zu bestimmten Punkten erzielt wird, dann sollten diese auf das kommende Jahr verschoben werden und nicht das Maßnahmenpaket insgesamt. Für rund 300.000 Hektar LF in Thüringen sind jetzt die Ausgleichszulage und damit das wirtschaftliche Überleben der dortigen Landwirte in Gefahr."


Hintergrund des Konflikts innerhalb der Landesregierung ist, dass in der Agrarinvestitionsförderung Tierbesatzobergrenzen eingeführt werden sollen. Wenn die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Grünen Realität werden, wandert die Tierhaltung aus Thüringen ab, ist sich der Bauernverband sicher. Die Wirtschaftlichkeitsgrenze zur Aufrechterhaltung der Tierhaltung sei dann nicht mehr gegeben. Schon aufgrund der Begrenzung der AFP-Förderung auf zwei Millionen Euro Investitionsvolumen, könne auch nicht von einer Förderung der „Massentierhaltung“ oder „Agrarindustrie“ gesprochen werden.


Der oft behauptete Zusammenhang zwischen Tierwohl und Stallgröße ist nicht nur wissenschaftlich in keinster Weise belegt, sondern auch unlogisch, so der TBV weiter: So sage die Größe einer Schule wenig über die Qualität des Schulunterrichts aus, da diese von einer Vielzahl andere Faktoren bestimmt wird (Klassengröße, Raumausstattung, Qualität der Lehre usw.).


Richtig sei vielmehr, dass jeder Stall, der mit Hilfe des AFP umgebaut und erneuert wird, eine tierwohlgerechtere Haltung ermöglicht, da hierdurch modernere und damit bessere Bedingungen geschaffen werden können. Die Begrenzung der Förderung widerspreche damit auch allen Bemühungen, das Tierwohl in Thüringen zu verbessern.


"Die Forderung von AbL und Grünen nach Obergrenzen für die Förderung widersprechen der bestehenden Struktur der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe. Der Verweis auf den Koalitionsvertrag, in dem steht, dass die Koalition den weiteren Zubau großer Intensivtierhaltungsanlagen nicht unterstützen wird, geht ebenfalls fehl, da dort auch vermerkt ist, dass es „keine Diskriminierung von Betriebsgrößen“ geben darf. Außerdem bleibt gänzlich offen, was mit großen Intensivtierhaltungsanlagen gemeint ist", schreibt der TBV weiter.


Jetzt sei die Landesregierung gefordert zu beweisen, wie ernst es ihr mit dem Tierwohl ist, und wie sehr ihr die Thüringer Landwirtschaft mit ihren gewachsenen historischen Strukturen am Herzen liegt.

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