Tangstedt (Kreis Stormarn) hat als erste Gemeinde in Schleswig-Holstein eine Pferdesteuer eingeführt. Sie beträgt ab 1. Juli 150 Euro im Jahr pro Pferd. Bei Verstoß droht den Tierhaltern eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Bundesweit gab es bislang nur drei Gemeinden in Hessen mit einer Pferdesteuer, berichtet der NDR.
Vor dem Beginn der öffentlichen Sitzung in der Turnhalle hatten Hunderte Menschen gegen die Steuer protestiert, so der Sender weiter. In Tangstedt gab es jahrelang Auseinandersetzungen um die Einführung der umstrittenen Abgabe. Gegner kündigten eine Sammelklage gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabe an.
Auch die Landespolitik könnte der Gemeindevertretung einen Strich durch die Steuerrechnung machen, heißt es weiter. Der geplante "Jamaika"-Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP sieht vor, dass es keine Steuer auf Sportarten geben soll. Wörtlich heißt es: "Reiten ist Sport, und Sportarten sollten nicht besteuert werden. Wir werden deshalb das Kommunalabgabengesetz dahingehend ergänzen, dass die Erhebung von Steuern auf die Ausübung eines Sportes unzulässig ist."
Die Landtagsabgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Anita Klahn (FDP) betonten bei der Protestkundgebung, dass die angestrebte Gesetzesänderung innerhalb eines halben Jahres umgesetzt sein dürfte. Dann werde die Pferdesteuer wieder einkassiert. Raymund Haesler (SPD), Vorsitzender des Tangstedter Finanzausschusses, hielt dagegen. Dies gelte es erst einmal abzuwarten, sagte der dem Schleswig-Holstein Magazin. Jetzt habe die Gemeinde das Recht, die Steuer einzuführen und sie setze dies durch. In Tangstedt ist man der Ansicht, dass nicht der Sport, sondern die Pferde besteuert würden.
Kritiker argumentieren außerdem, dass von der Steuer vor allem Frauen betroffen seien. Sie halten eine Abgabe daher für frauendiskriminierend und verfassungswidrig. Dabei berufen sie sich auf ein Gutachten eines Hamburger Juristen. Auch die Gemeinde gab ein Gutachten in Auftrag, das NDR 1 Welle Nord vorliegt. Das Ergebnis: Die Steuer ist zulässig. Denn: Die Steuerpflicht trifft laut Gutachten den Halter des Pferdes und nicht die Reiter. Ob die Halter überwiegend weiblich seien, sei zu bezweifeln, heißt es darin.