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Tarifeinigung für die Landwirtschaft erzielt

Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände haben mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt eine Tarifeinigung erzielt. Sie beschlossen Lohnerhöhungen bis 2020 und eine Arbeitszeitflexibilisierung für Lohnarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft.

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Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände haben mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt eine Tarifeinigung erzielt. Sie beschlossen Lohnerhöhungen bis 2020 und eine Arbeitszeitflexibilisierung für Lohnarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft.


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Der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben am 19. Dezember 2017 die sogenannte Bundesempfehlung für Landarbeiter beschlossen. Die Tarifhoheit liegt bei den Mitgliedsverbänden des GLFA, teilt der Verband mit. Nunmehr komme es darauf an, die Inhalte der Bundesempfehlung zügig in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umzusetzen.


Die Bundesempfehlung sieht vor allem, so der GLFA, eine Erhöhung der Löhne und Gehälter der regionalen Landarbeiter-Tarifverträge bis zum 30. Juni 2020 und Arbeitszeitflexibilisierungsregelungen vor. Die Löhne und Gehälter werden ab 1. Januar 2018 um 3,0 %, ab 1. Januar 2019 um 2,5 % und ab 1. Januar 2020 um weitere 1,5 % angehoben. Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 30. Juni 2020. Da die letzte Lohnerhöhung für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft bereits am 1. Juli 2014 erfolgte, haben sich GLFA und IG BAU weiterhin verständigt, zum Ausgleich alle Lohngruppen in den regionalen Tarifverträgen auf Basis der am 30. Juni 2015 geltenden Tariflöhne vorab rechnerisch um 3 % zu erhöhen.


Der Lohn in der untersten Lohngruppe beträgt in Fortführung der Lohnhöhe aus dem Mindestentgelttarifvertrag Landwirtschaft und Gartenbau ab 1. Januar 2018 9,10 Euro/Stunde. Ab dem 1. Januar 2019 gilt der Betrag des gesetzlichen Mindestlohns.


Ein wesentlicher Bestandteil der Bundesempfehlung sind Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. GLFA und IG BAU haben sich über 2 Ausgestaltungen geeinigt. Beide gehen von einer Jahresarbeitszeit von 2.088 Stunden, einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und einer Verstetigung des Monatseinkommens aus. Für eine zeitnahe Umsetzung in den regionalen Rahmentarifverträgen sei damit der Weg frei, so der GLFA.


Der Präsident des GLFA, Martin Empl, sieht die Bundesempfehlung als positives Signal für eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den Betrieben an. Die Arbeitgeber würden damit die Arbeit der Beschäftigten anerkennen und ihr Engagement würdigen. Auch mit der Empfehlung, die Ausbildungsvergütungen überproportional zu erhöhen, komme zudem der Wille zum Ausdruck, den Ausbildungsberuf Landwirt attraktiv zu halten und Nachwuchs zu sichern.

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