Der Flächeneigentümer hat einen Ausgleichsanspruch, wenn Stromleitungen zur kommerziellen Telekommunikation genutzt werden, berichtet Hubertus Schmitte vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. Das von RWE im November 2006 gemachte Ausgleichsangebot von 2 Euro je lfd. Meter Leitungstrasse sei zwar nicht hoch, doch man solle dem Konzern kein Geld schenken. Das Angebot ist bis zum 31. März 2008 befristet, deshalb sollten Sie möglichst bald einen Antrag stellen. Falls der Bundesgerichtshof bis Ende 2011 eine höhere Entschädigung festsetzt, bietet RWE eine Nachzahlung an. Wer wissen will, welche Stromleitungen zur Telekommunikation genutzt werden, kann dies im Internet unter www.rwetransportnetzstrom.com nachschauen. Weitere Infos und ein Formblatt zum Forderungsschreiben finden Sie unter www.wlv.de .
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