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Thüringen will 10 m Schutzstreifen an Gewässern einführen

Die Thüringer Landesregierung hat die Novelle des Thüringer Wassergesetzes beraten.Ein Punkt dabei hat es in sich: Damit weniger Düngemittel und Pflanzenschutzmittel in die Gewässer gelangen, will die Regierung an allen oberirdischen Gewässern einen 10 Meter breiten Schutzstreifen einführen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Thüringer Landesregierung hat die Novelle des Thüringer Wassergesetzes beraten.Ein Punkt dabei hat es in sich: Damit weniger Düngemittel und Pflanzenschutzmittel in die Gewässer gelangen, will die Regierung an allen oberirdischen Gewässern einen 10 Meter breiten Schutzstreifen einführen. In Ortslagen soll der Randstreifen fünf Meter breit sein, erklärte Umweltministerin Anja Siegesmund.


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Der Landwirt kann dabei wählen, ob er den gesamten 10-Meter-Streifen als Ackerland nutzt und künftig auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet. Oder ob er die ersten 5 Meter dauerhaft begrünt und dafür die anderen 5 Meter ohne Einschränkung bewirtschaftet. Der Entwurf geht nun in die Verbändeanhörung.


80 Prozent der Thüringer Gewässer würden wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen aufweisen, was verschlämmte Gewässersohlen und lokale Fischsterben nach sich ziehe, so die Landesregierung zur Begründung. „Wir alle brauchen sauberes Wasser für unsere Gesundheit, unsere Umwelt und Artenvielfalt in Thüringen. Zu wenige Gewässer sind wirklich ökologisch intakt. Hier müssen wir umsteuern“, sagte Siegesmund.


Hochwasserschutz


Die häufigen Hochwasser und Starkregen der vergangenen Jahre haben große Defizite in der Gewässerunterhaltung, besonders an kleineren Flüssen, sichtbar gemacht, so die Politikerin weiter.

„Das Hochwasser der letzten Jahre konnte nur schlecht abfließen. Wenn wir hier anders planen, kann das Ausmaß der Schäden deutlich kleiner ausfallen“, sagte Siegesmund.


Zukünftig soll die Pflege der Gewässer bei 13 neuen Gewässer-Unterhaltungsverbänden liegen. Alle Thüringer Gemeinden werden entsprechend ihres Anteils am Flusseinzugsgebiet Mitglied im jeweiligen Verband. Hier werden Fachplaner und Flussarbeiter die kleinen und mittleren Gewässer für starken Hochwasser- und Gewässerschutz pflegen. Damit soll der Hochwasserschutz nicht mehr an der Gemeindegrenze aufhören.


Das Land finanziert den Aufbau der Verbände über das kommunale Investitionspaket in den Jahren 2018 und 2019 mit 10 Mio. Euro. Zudem werden zukünftig Schlüsselzuweisungen von mehr als 7 Mio. EUR jährlich direkt an die Verbände gehen.

 

Abwasserentsorgung: Gerechtigkeitslücke schließen


Eine vollkommen neue Lösung plant das Umweltministerium bei der Abwasserbehandlung im ländlichen Raum. Zukünftig sollen die Abwasserzweckverbände mit Einverständnis des Eigentümers öffentliche Kleinkläranlagen auf Privatgrund bauen und betreiben. Dies betrifft vor allem Ortschaften und Ortsteile im ländlichen Raum, wo Kleinkläranlagen per Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehen sind. Optional kann der Grundstückseigentümer weiter auf seine private Kleinkläranlage setzen.


„Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche Aufgabe. Bislang gab es die Tendenz einiger Zweckverbände, Bürgerinnen und Bürger in großem Stil zum Bau und Betrieb eigener Kläranlagen zu verpflichten. Es ist nicht gerecht, dies den Privaten aufzubürden. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen und die Aufgabe solidarisch auf viele Schultern verteilen“, so die Ministerin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.

Von der neuen Regelung könnten bis zu 60.200 Einwohner profitieren. Dies geht aus den Zahlen der Thüringer Zweckverbände hervor.

 

Fracking


Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist,  auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen: Fracking wird es in Thüringen nicht geben. Dazu enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die deutlich über die Bestimmungen im Bundesrecht hinausgehen. Sie verhindern die dort vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden und sichern damit langfristig den Schutz der Trinkwasser-Ressourcen.

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