Die ausgerissene Ohrmarke oder verspätete HIT-Meldung muss nicht mehr zwingend zu einem Verwarnverstoß im Rahmen des Frühwarnsystems führen. Unterläuft ansonsten sorgfältigen Betriebsleitern bei Tiermeldungen oder Tierkennzeichnungen ein kleiner geringfügiger Fehler, dürfen CC-Prüfer...
Die ausgerissene Ohrmarke oder verspätete HIT-Meldung muss nicht mehr zwingend zu einem Verwarnverstoß im Rahmen des Frühwarnsystems führen. Unterläuft ansonsten sorgfältigen Betriebsleitern bei Tiermeldungen oder Tierkennzeichnungen ein kleiner geringfügiger Fehler, dürfen CC-Prüfer diesen unter bestimmten Umständen als sanktionsfreien „marginalen Fehler“ außerhalb des Frühwarnsystems einstufen. Für den „marginalen Fehler“ ist nachzuweisen, dass er vermutlich aus Versehen passiert ist. Davon gehen die Behörden u.a. bei folgenden Fällen aus:
sonst sorgfältige Betriebsführung,
sonst unbeanstandetes Tiermeldeverhalten,
erschwerende Umstände wie Krankheit, technische Störung oder angespannte Erntesituation,
Seuchensituation oder
Naturkatastrophen, bzw.
offensichtlicher Irrtum.
Der neue „marginale Fehler“ ist dauerhaft sanktionsfrei, anders als Verwarnverstöße nach dem Frühwarnsystem für geringfügige Vergehen bei allen CC-Verpflichtungen. Denn Verwarnverstöße bleiben nur sanktionsfrei, wenn Sie den Verstoß innerhalb der Frist abstellen oder Sie bei an sich nicht abstellbaren Verstößen nicht innerhalb von drei Jahren noch einmal gegen das gleiche Prüfkriterium verstoßen. Wer dies nicht einhält, wird mit nachträglich 1% Kürzung der Direktzahlungen sanktioniert. Dazu kommt für den erneuten Verstoß eine Einstufung als Wiederholungsverstoß, mit einer zumindest 3%igen Sanktion.
Tipp: Der „marginale Fehler“ ist nach Abstimmung zwischen Bund und Ländern auch rückwirkend für das Jahr 2016 bei allen CC-Verpflichtungen zur Tierkennzeichnung (GAB 6 und 8) anwendbar. Prämienempfänger können also Rechtsmittel gegen die Feststellung und Bewertung eines CC-Verstoßes einlegen. In der Regel ergehen die CC-Bescheide mit den Prämienbescheiden. Glauben Sie, dass Ihr Verstoß falsch bewertet und eingestuft wurde, müssten Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des CC-Bescheides Rechtsmittel in Form des Widerspruchs einlegen. In Niedersachsen und NRW gibt es dieses Rechtsmittel nicht mehr, hier müssten Sie direkt klagen.
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Die ausgerissene Ohrmarke oder verspätete HIT-Meldung muss nicht mehr zwingend zu einem Verwarnverstoß im Rahmen des Frühwarnsystems führen. Unterläuft ansonsten sorgfältigen Betriebsleitern bei Tiermeldungen oder Tierkennzeichnungen ein kleiner geringfügiger Fehler, dürfen CC-Prüfer diesen unter bestimmten Umständen als sanktionsfreien „marginalen Fehler“ außerhalb des Frühwarnsystems einstufen. Für den „marginalen Fehler“ ist nachzuweisen, dass er vermutlich aus Versehen passiert ist. Davon gehen die Behörden u.a. bei folgenden Fällen aus:
sonst sorgfältige Betriebsführung,
sonst unbeanstandetes Tiermeldeverhalten,
erschwerende Umstände wie Krankheit, technische Störung oder angespannte Erntesituation,
Seuchensituation oder
Naturkatastrophen, bzw.
offensichtlicher Irrtum.
Der neue „marginale Fehler“ ist dauerhaft sanktionsfrei, anders als Verwarnverstöße nach dem Frühwarnsystem für geringfügige Vergehen bei allen CC-Verpflichtungen. Denn Verwarnverstöße bleiben nur sanktionsfrei, wenn Sie den Verstoß innerhalb der Frist abstellen oder Sie bei an sich nicht abstellbaren Verstößen nicht innerhalb von drei Jahren noch einmal gegen das gleiche Prüfkriterium verstoßen. Wer dies nicht einhält, wird mit nachträglich 1% Kürzung der Direktzahlungen sanktioniert. Dazu kommt für den erneuten Verstoß eine Einstufung als Wiederholungsverstoß, mit einer zumindest 3%igen Sanktion.
Tipp: Der „marginale Fehler“ ist nach Abstimmung zwischen Bund und Ländern auch rückwirkend für das Jahr 2016 bei allen CC-Verpflichtungen zur Tierkennzeichnung (GAB 6 und 8) anwendbar. Prämienempfänger können also Rechtsmittel gegen die Feststellung und Bewertung eines CC-Verstoßes einlegen. In der Regel ergehen die CC-Bescheide mit den Prämienbescheiden. Glauben Sie, dass Ihr Verstoß falsch bewertet und eingestuft wurde, müssten Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des CC-Bescheides Rechtsmittel in Form des Widerspruchs einlegen. In Niedersachsen und NRW gibt es dieses Rechtsmittel nicht mehr, hier müssten Sie direkt klagen.