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Tierärzte fordern Ende der Schlachtung trächtiger Rinder

In Deutschland werden einer Schätzung der Bundestierärztekammer zufolge jährlich bis zu 180.000 trächtige Kühe in Schlachthöfen geschlachtet. Nach Recherchen des NDR-Magazins Panorama 3 gehen Experten davon aus, dass diese Kälber einen qualvollen Tod sterben, da nur das Muttertier durch den Bolzenschuss betäubt wird.

Lesezeit: 4 Minuten

In Deutschland werden einer Schätzung der Bundestierärztekammer zufolge jährlich bis zu 180.000 trächtige Kühe in Schlachthöfen geschlachtet. Nach Recherchen des NDR-Magazins Panorama 3 gehen Experten davon aus, dass diese Kälber einen qualvollen Tod sterben, da nur das Muttertier durch den Bolzenschuss betäubt wird. Der Fötus verendet einige Minuten später durch Sauerstoffmangel.


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Gemäß der deutschen Tierschutzschlachtverordnung sowie der entsprechenden EU-Verordnung sei das erlaubt, so das Magazin weiter. Tierarzt Rupert Ebner hält das Ausmaß des Problems für dramatisch: "Es ist einfach bestürzend, weil jeder von uns Tierärzten und Fachleuten weiß, dass die Kuh betäubt wird und damit hoffentlich schmerzfrei getötet werden kann, aber dass das nicht auf den Fötus zutrifft.“


Dem widerspricht der Bauernverband. Schriftlich heißt es auf eine Anfrage des NDR, es gäbe für den Landwirt "keinen Grund ein tragendes Tier zur Schlachtung zu bringen" - auch keinen wirtschaftlichen". Nur bei unheilbaren Krankheiten und Tierseuchen sei eine Schlachtung ethisch und wirtschaftlich begründbar.


Petra Wondrak, Referentin für Nutztiere beim Deutschen Tierschutzbund: "Das Problem liegt im System. Unsere Tierhalter sind natürlich nicht allesamt kriminelle Tierquäler, die absichtlich ein tragendes Tier zum Schlachten geben. Doch auf dem Markt sind das Einzeltier und auch das Produkt Milch und Fleisch immer weniger wert."


Das Bundeslandwirtschaftsministerium räumte auf Nachfrage von Panorama 3 ein, dass es "wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte“ für ein Leiden der Tiere gebe, sieht seine Einflussmöglichkeiten aber offenbar begrenzt. Die EU-Schlachtverordnung eröffne "keine Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, nationale Regelungen in Bezug auf die Schlachtung tragender Rinder in Schlachthöfen zu erlassen.“


Die Bundestierärztekammer und der Deutsche Tierschutzbund fordern unterdessen ein generelles Schlachtverbot für tragende Rinder, sofern die Mutterkuh nicht so krank ist, dass eine Notschlachtung notwendig sei. Sie schlagen eine verpflichtende Trächtigkeitsuntersuchung vor jeder Schlachtung vor, die ausschließen soll, dass die Kuh ein Kalb in sich trägt.



Tierärzte fordern gesetzliche Regelungen für das Tierschutzproblem


Nach dem NDR-Beitrag hat die Bundestierärztekammer Fragebögen aus 53 Schlachtbetrieben ausgewertet. Dabei stellte sie fest, dass in Deutschland regelmäßig trächtige Rinder geschlachtet werden.

 

„Die Studie von Katharina Riehn aus dem Jahre 2011 geht im Durchschnitt von rund 10 % der weiblichen Rinder aus, das sind rund 180.000 Tiere jährlich. Und das überwiegend gegen Mitte oder Ende der Trächtigkeit“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Aus tierärztlicher Sicht muss laut dem Fachmann nach davon ausgegangen werden, dass die Feten mindestens im letzten Drittel der Trächtigkeit schmerzempfindlich sind und leiden.

 

„Aus ethischen Gründen können wir Tierärzte nicht akzeptieren, dass die Tötung der Feten ohne vernünftigen Grund sowie die Belastungen der trächtigen Tiere durch den Transport weiterhin billigend in Kauf genommen werden. Es ist ein längst überfälliges Gebot des Tierschutzes, diese Zustände zu ändern!“, so Prof. Dr. Mantel weiter. Gemeinsam mit den Landwirten und landwirtschaftlichen Organisationen wie dem Deutschen Bauernverband, mit dem die Bundestierärztekammer in intensiven Gesprächen ist, soll nun nach Lösungen gesucht werden.

 

Die Bundestierärztekammer fordert:


  • Es muss ein grundsätzliches Verbot der Schlachtung tragender Färsen und Kühe geben. Ausnahmen müssen vom Gesetzgeber geregelt werden.
  • Da es im Tierschutzgesetz momentan keine Regelung für den Umgang mit Feten als schutzbedürftige Lebewesen gibt, muss der Gesetzgeber diese Lücke durch Folgeverordnungen (z.B. Tierschutznutztierhaltungsverordnung, Tierschutzschlachtverordnung) schließen. Dazu ist eine europäische Lösung erforderlich.



  • Es muss eine obligatorischen Bescheinigung als Begleitdokument für ein Tier eingeführt werden, wenn es ab dem 187. Trächtigkeitstag/Tag nach der Besamung mit medizinischer Indikation geschlachtet werden darf. Diese Bescheinigung muss vom Hoftierarzt ausgestellt und am Schlachthof unverzüglich vorgelegt werden, damit das Tier einer gesonderten Schlachtung unterzogen und der Fötus während des Schlachtvorganges möglichst schnell betäubt und getötet werden kann.



Mantel: „Das Problem kann aber nur im Dialog mit den Landwirten und Schlachtbetrieben gelöst

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