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Tierarzneimittel-Kartell in Frankreich aufgedeckt

Das französische Kartellamt hat rechtswidrige Absprachen im Großhandel mit Tierarzneimitteln aufgedeckt. Gegen die Unternehmen sowie die beteiligte Branchenorganisation seien aufgrund von Verstößen gegen nationales und europäisches Wettbewerbsrecht Bußgelder in Höhe von insgesamt fast 16 Mio Euro verhängt worden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das französische Kartellamt hat rechtswidrige Absprachen im Großhandel mit Tierarzneimitteln aufgedeckt. Gegen die Unternehmen sowie die beteiligte Branchenorganisation seien aufgrund von Verstößen gegen nationales und europäisches Wettbewerbsrecht Bußgelder in Höhe von insgesamt fast 16 Mio Euro verhängt worden, teilte das Kartellamt mit.


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Laut den Behördenangaben hatten sich die drei führenden Großhandelsunternehmen für Tierarzneimittel, Alcyon, Centravet und Coveto, auf einen „Nichtangriffspakt“ verständigt, um Konkurrenz zu vermeiden und den Markt aufzuteilen. Außerdem hätten alle französischen Großhändler in Zusammenarbeit mit dem Handelsverband für Tierarzneimittel (FDMV) Preisabsprachen getroffen, um von den Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit zwischen 2007 und 2010 im Besonderen zu profitieren.


In diesem Zeitraum hatte das Pariser Agrarressort dreimal verpflichtende Impfungen angeordnet. Um ihre Profite zu erhöhen, einigten sich die Unternehmen den Wettbewerbshütern zufolge darauf, gegenüber der Regierung überhöhte Kosten geltend zu machen und erzielten dadurch „substantielle illegale Profite“.


Die Kommunikation zwischen den Beteiligten belege, dass sich alle sowohl der Preisdifferenz als auch der Unrechtmäßigkeit der Absprachen bewusst gewesen seien.


Gegen den Marktführer Alcyon verhängte das Kartellamt eine Strafzahlung in Höhe von 10 Mio Euro. Das Bußgeld für den drittgrößten Großhändler, Coveto, beläuft sich auf 4,3 Mio Euro; Centravet muss 1,4 Mio Euro zahlen. Gegen acht weitere Unternehmen wurden Strafen zwischen 180 000 Euro und 1 400 Euro verhängt.


Die Strafe für die FDMV legte die Behörde auf nur 3 000 Euro fest, obgleich die Wettbewerbshüter der Branchenorganisation eine „zentrale Rolle“ bei der Organisation der Verstöße zuschreiben. Der Verband sei an der Berechnung der überhöhten Kosten beteiligt gewesen und habe überdies seinen Einfluss geltend gemacht, um einzelne Mitglieder nach dem ersten Ausbruch der Blauzungenkrankheit von einer Verringerung der Forderungen abzuhalten.

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