Tierärztliche Leistungen sollen besser honoriert werden. Die Bundesregierung strebt eine pauschale Anhebung der einfachen Gebührensätze um 12 % an. Das Entgelt für die Beratung von Nutztierhaltern soll um 30 % steigen. Das geht aus der Änderung der Tierärztegebührenordnung hervor, die das Bundeskabinett am 14. Juni beschlossen hat.
Mit ihren Vorschlägen bleibt die Bundesregierung hinter den Forderungen der tierärztlichen Fachverbände zurück. Sie halten eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um mindestens 20 % sowie der Beratungsgebühren um 100 % für notwendig. Gerade die Beratung habe in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und sei anspruchsvoller und zeitintensiver geworden, so die Verbände.
Zuletzt war die Gebührenordnung der Tierärzte 2008 angepasst worden. Auch damals war eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um 12 % erfolgt. Die Tierärzteschaft hatte bereits die damalige Erhöhung als unzureichend kritisiert.
Die Bundesregierung erkennt in der jetzt vorgelegten Verordnung die Forderungen der Tierärzte als „grundsätzlich berechtigt“ an. Allerdings müssten auch die wirtschaftlichen Entwicklungen im landwirtschaftlichen Bereich berücksichtigt werden. Bei tierärztlichen Betreuungsverträgen sollen weiterhin von der Gebührenordnung abweichende Vereinbarungen möglich sein. Laut Regierungsangaben entfallen rund drei Viertel des Umsatzes, den Tierärzte mit ihrer Tätigkeit für Landwirte erwirtschaften, auf therapeutische Leistungen, ein Viertel resultiert aus Beratungstätigkeiten.
Die Mehrkosten für die landwirtschaftlichen Tierhalter infolge der neuen Gebühren veranschlagt die Bundesregierung auf insgesamt rund 58 Mio Euro im Jahr; davon entfallen 26,5 Mio Euro auf die höheren Gebühren für die Beratung. Statistisch kommen auf jeden tierhaltenden Betrieb zusätzliche Kosten von jährlich gut 290 Euro zu.