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Tiergesundheitsgesetz in Kraft getreten

Einen höheren Stellenwert für die Prävention sieht das neue Tiergesundheitsgesetz vor, das am 1. Mai in Kraft getreten ist und das bislang geltende Tierseuchengesetz ablöst. Das vor gut einem Jahr beschlossene Tiergesundheitsgesetz enthält eine Reihe von neuen Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen.

Lesezeit: 2 Minuten

Einen höheren Stellenwert für die Prävention sieht das neue Tiergesundheitsgesetz vor, das am 1. Mai in Kraft getreten ist und das bislang geltende Tierseuchengesetz ablöst.


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Das vor gut einem Jahr beschlossene Tiergesundheitsgesetz enthält eine Reihe von neuen Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen und deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. Beispielsweise wird der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Das sind neben den Amtsveterinären künftig auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige.


Zudem wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um neben der Bekämpfung von Tierseuchen auch vorbeugend tätig zu werden, damit die Tiergesundheit erhalten und zu gefördert werden kann, zum Beispiel durch eigenbetriebliche Kontrollen oder verpflichtende hygienische Maßnahmen.


Eine weitere neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die Untersuchung repräsentativer Proben können damit Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Außerdem können die zuständigen Behörden künftig Schutzgebiete einrichten. Das sind Gebiete, die überwiegend frei sind von bestimmten Tierseuchen und in die insoweit Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus verbracht werden können.


Im Rahmen der Prävention beobachtet nunmehr das Friedrich Loeffler-Institut (FLI) die weltweite Tierseuchensituation. Es soll frühzeitig auf eventuelle Gefahren aufmerksam machen, zum Beispiel die drohende Einschleppung von Tierseuchenerregern durch lebende Tiere oder Erzeugnisse.


Zudem wird eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin" am FLI eingerichtet. Sie soll mit Rücksicht auf die Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten. Abzuwarten bleibt, wie lange es das neue Gesetz geben wird. Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimittelrecht in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenführen.


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