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Tiergesundheitsgesetz löst Tierseuchengesetz ab

Das bisherige Tierseuchengesetz hat seine Schuldigkeit getan. Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag das vom Bundestag beschlossene Tiergesundheitsgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz grundlegend überarbeitet wird. Die Neuregelung rückt die Prävention in den Vordergrund.

Lesezeit: 3 Minuten

Das bisherige Tierseuchengesetz hat seine Schuldigkeit getan. Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag das vom Bundestag beschlossene Tiergesundheitsgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz grundlegend überarbeitet wird.


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Die Neuregelung rückt die Prävention in den Vordergrund. Das Gesetz enthält eine Reihe von neuen Vorschriften zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, zur besseren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. Beispielsweise wird der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Das sind neben den Tierhaltern und Tierärzten künftig zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige.


Zudem wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, neben der Bekämpfung von Tierseuchen auch vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern, etwa durch eigenbetriebliche Kontrollen oder verpflichtende hygienische Maßnahmen.


Eine weitere neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren. Durch die Untersuchung repräsentativer Proben können damit in Zukunft Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden.


Außerdem können die zuständigen Behörden künftig Schutzgebiete einrichten. Das sind Gebiete, die überwiegend frei sind von bestimmten Tierseuchen und in die insoweit Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus gebracht werden können.


Am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wird eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ eingerichtet, die in Abhängigkeit von der Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten soll.


Tierhalter oftmals gegen Seuchen machtlos


„Landwirte müssen geeignete Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen, damit Krankheiten nicht in ihren Bestand hineingetragen werden“, stellte der Bauernverband in seiner Reaktion auf das Tiergesundheitsgesetz fest. Die Politik müsse deshalb über die noch zu gestaltenden Verordnungen praxisgerechte Lösungen schaffen, die die Bemühungen der Landwirte zur Vorbeugung von Tierkrankheiten unterstützten, mahnte der DBV.


Seiner Einschätzung nach sind viele Ursachen durch die Landwirte nicht beeinflussbar. Häufig seien die Tierhalter machtlos, beispielsweise bei der Krankheitsübertragung durch Stechmücken. Dies sei in jüngster Zeit beim Schmallenbergvirus und der Blauzungenkrankheit deutlich geworden, als Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter große Verluste erlitten hätten.


„Das beste Hygienemanagement auf den Betrieben hilft nicht, wenn durch Unachtsamkeit von Reisenden oder Lücken bei den Grenzkontrollen Tierseuchenerreger nach Deutschland eingeschleppt werden“, warnte der Verband. Nicht zuletzt sei zu bedenken, dass Tiere in der Freilandhaltung immer einem höheren Gesundheitsrisiko ausgesetzt seien. Deshalb werde man die Ausgestaltung des Gesetzes auch an dieser Stelle genau verfolgen.


Der DBV begrüßte ausdrücklich, dass Tierimpfstoffe mit nationaler oder europäischer Zulassung bei einem Therapienotstand auch weiterhin durch den Tierarzt umgewidmet werden dürften. Damit dürften Impfstoffe, die ursprünglich nur für eine Tierart zugelassen sind, im Bedarfsfall auch für andere Tierarten eingesetzt werden. (AgE)


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