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Tierhalter müssen Risiken für Einschleppung der Vogelgrippe minimieren

Nachdem in den Niederlanden in einer Entenhaltung mit 16.000 Tieren das hochpathogene H5N6-Influenzavirus festgestellt worden ist, mahnt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus alle Geflügelhalter zur Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem in den Niederlanden in einer Entenhaltung mit 16.000 Tieren das hochpathogene H5N6-Influenzavirus festgestellt worden ist, mahnt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus alle Geflügelhalter zur Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen.


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Die zunehmend kältere und feuchtere Witterung sowie die Konzentration von Wildvögeln durch den Herbstzug, insbesondere von Wasservögeln in Rastgebieten, begünstige die Entstehung von Infektketten bei empfänglichen Wildvögeln, sagte er. Das Virus bleibe in feuchter und kalter Umgebung beispielsweise im Kot infizierter Tiere länger stabil als bei höheren Temperaturen und Trockenheit, teilt das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit mit.


Zu den besonderen Hygienemaßnahmen gehört laut dem Minister, dass Tiere nicht an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel frei zugänglich sind oder nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände müssten für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Stallzugänge müssten gegen unbefugten Zutritt und unbefugtes Befahren gesichert sein. Und Betriebe mit mehr als 1.000 Stück Geflügel müssten zudem unbedingt die allgemeinen Schutzmaßregeln nach den §§ 5 und 6 der Geflügelpest-Verordnung einhalten.


Außerdem kommt es laut Backhaus darauf an, dass eine mögliche Einschleppung der Geflügelpest sowohl in Hausgeflügelbestände oder Bestände mit gehaltenen Vögeln, wie Zoos oder Tierparke, früh erkannt wird.

Dazu muss die Tiergesundheit in den Beständen gut beobachtet werden. Tritt innerhalb von 24 Stunden ein erhöhtes Verlustgeschehen im Bestand auf oder kommt es zum deutlichen Absinken der Legeleistung, so muss der Geflügelhalter Geflügelpest oder niedrigpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 oder H7 unverzüglich durch einen Tierarzt ausschließen lassen.


"Ebenso muss die Wildvogelpopulation gut beobachtet werden und ein mögliches Verlustgeschehen auch hier sehr schnell abgeklärt werden", erklärte der Politiker.

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