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„Tierhaltungsanlagen in Gewerbegebieten sind eine absurde Vorstellung!“

Der geplante NRW-Landesentwicklungsplan sieht vor, nur noch solche baulichen Änderungen von Ställen oder Biogasanlagen auf Höfen zu erlauben, die der „Aufrechterhaltung“ des Betriebes dienen. Eine Möglichkeit für gewerbliche Tierhaltungsanlagen, ihre Tierzahlen aufzustocken, soll es künftig nicht mehr geben.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Pläne der Düsseldorfer Landesregierung, die Auflagen für Stallbauten zu verschärfen, treffen weiter auf massive Vorbehalte in der heimischen Landwirtschaft. Als in zentralen Punkten nicht akzeptabel bezeichnete der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) den zur Genehmigung anstehenden Landesentwicklungsplan NRW in einem Schreiben an SPD-Fraktionschef Norbert Römer.


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Nach Ansicht des Verbands würde eine Umsetzung der gegenwärtigen Planungen Neu- und Erweiterungsbauten für gewerbliche Tierhalter wie auch für Betreiber von Biogasanlagen faktisch unmöglich machen.

 

„Wir fordern die NRW-Landesregierung auf, bei der anstehenden Neuregelung Augenmaß zu zeigen und unseren Tierhaltern eine Perspektive zu erhalten. Eine Bauleitplanung, die gewerbliche Schweine- und Geflügelhaltung in Gewerbegebiete verlagern will, zielt letztlich darauf ab, solche Ställe ganz zu verhindern. Dafür sorgen schon allein unsere strengen Auflagen im Immissionsschutz“, sagte WLV-Präsident Johannes Röring in Münster.

 

Der zur Entscheidung anstehende Entwurf des NRW-Landesentwicklungsplans sieht vor, nur noch solche baulichen Änderungen von Ställen oder Biogasanlagen auf Höfen zu erlauben, die der „Aufrechterhaltung“ des Betriebes dienen. Eine Möglichkeit für gewerbliche Tierhaltungsanlagen, ihre Tierzahlen aufzustocken, soll es künftig nicht mehr geben, es sei denn, sie werden in Gewerbegebieten umgesetzt. „Das ist eine absurde Vorstellung“, so Röring.

 

Die Kritik des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands an der Praxisferne des neuen Landesentwicklungsplans wird in weiten Teilen auch von anderen Interessenvertretungen der heimischen Wirtschaft geteilt, darunter von der Handwerkskammer Münster, der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und dem Städte- und Gemeindebund NRW. Bezeichnenderweise wurden bei der Flächenberechnung künftiger Gewerbegebiete in Nordrhein-Westfalen Tierhaltungsanlagen bis heute gar nicht berücksichtigt.

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