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Tierische Proteine auf dem Weg zur Wiederzulassung als Futter

Schlachtreste von Schweinen und Geflügel könnten bald wieder als Futtermittel zugelassen sein. In einem ersten Schritt haben die meisten EU-Mitgliedstaaten grünes Licht für einen Rechtsvorschlag der Europäischen Kommission gegeben, der die Nutzung von verarbeiteten tierischen Proteinen (PAP) von Nicht-Wiederkäuern als Fischfutter wieder möglich macht.

Lesezeit: 1 Minuten

Schlachtreste von Schweinen und Geflügel könnten bald wieder als Futtermittel zugelassen sein. In einem ersten Schritt haben die meisten EU-Mitgliedstaaten grünes Licht für einen Rechtsvorschlag der Europäischen Kommission gegeben, der die Nutzung von verarbeiteten tierischen Proteinen (PAP) von Nicht-Wiederkäuern als Fischfutter wieder möglich macht. Beobachter werten dies als ersten Schritt für eine umfassendere Wiederzulassung solcher PAP.


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Die Verfütterung von Schlachtresten an Nutztiere wurde im Zuge der zweiten BSE-Krise 2001 komplett verboten. Aufgrund der erfolgreichen Bekämpfungsmaßnahmen signalisierte die Kommission bereits 2010 Bereitschaft, das Verbot zumindest für Nicht-Wiederkäuer aufzuheben. Ein Grund, warum sich die Behörde im aktuellen Entwurf auf Fischfutter beschränkt, dürfte in der allgemeinen Forderung nach dem Ausschluss von Kannibalismus bestehen. Die Gewährleistung, dass Schweine keine Schweine-PAP und Hühner keine Hühner-PAP vorgesetzt bekommen, gilt als schwierig - unter anderem aufgrund unausgereifter Testmethoden. (AgE)

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