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Tierschutzgesetz beschlossen: Bauern und Pferdezüchter bekommen mehr Zeit

Der Bundestag hat gestern das neue Tierschutzgesetz beschlossen, allerdings in einer entschärften Form. Dementsprechend gehen die Meinungen über die Reform auseinander. Positiv aus Sicht der Landwirtschaft: Die Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU und FDP hat sich gegen die Pläne von Bundesagrarministerin Ilse Aigner ausgesprochen. Ferkelerzeuger dürfen jetzt bis 2019 ohne Betäubung kastrieren.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundestag hat gestern das neue Tierschutzgesetz beschlossen, allerdings in einer entschärften Form. Dementsprechend gehen die Meinungen über die Reform auseinander.


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Positiv aus Sicht der Landwirtschaft: Die Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU und FDP hat sich gegen die Pläne von Bundesagrarministerin Ilse Aigner ausgesprochen. Ferkelerzeuger dürfen jetzt bis 2019 ohne Betäubung kastrieren. Aigner wollte dies ab 2017 verbieten. Pferdezüchter dürfen weiterhin ihr traditionelles Brandzeichen setzen, ab 2019 aber nur noch mit Betäubung. Die Ministerin wollte den Schenkelbrand komplett verbieten.


Bauern bekommen mehr Eigenverantwortung


Der CDU-Abgeordnete Dieter Stier verteidigte die Änderungen im ursprünglichen Gesetzentwurf. Strengere Tierschutzstandards als in anderen EU-Staaten führten zum Verlust von Arbeitsplätzen in der deutschen Landwirtschaft, warnte Stier. Und der Vorsitzende des Agrarausschusses, Hans-Michael Goldmann, ist der Ansicht, das Tierschutzgesetz nachhaltig und verantwortungsvoll weiterentwickelt zu haben. „Die Eigenverantwortung der Bauern wird gestärkt und soll durch qualifizierte staatliche Begleitung, zum Beispiel bei der Stallkontrolle, ergänzt werden.“

 

Qualzucht bei Heim- und Nutztieren ist und bleibe verboten, stellte Goldmann klar. Dadurch erübrige sich ein Ausstellungsverbot. „Die Züchter werden in mehr Eigenverantwortung genommen, sie sorgen dafür, dass die schwarzen Schafe isoliert werden.“

 

Ferkelkastration mit Betäubung ist seiner Meinung nach jetzt schon möglich. Die Immunokastration könne heute schon große Tierschutzerfolge aufweisen. Nach 2018 gebe es keine Kastration mehr ohne Betäubung.

„Ich bin davon überzeugt, dass verschiedene Aktivitäten zum Beispiel aus dem Tierschutzverband oder aus dem QS-System durchaus dazu führen können, dass die Kastration mit Betäubung schon früher Standard ist. Und zwar dann, wenn die Verbraucher es wollen.“

 

Der gelernte Tierarzt ist sich sicher, dass die jetzigen Weichenstellungen im Tierschutzgesetz zu Weiterentwicklungen führen und einen Tierschutzfaden spinnen, der in allen Haltungssystemen in der hochintensiven Landwirtschaft zu ethischen Grenzziehungen führt. „Sobald wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die neue Fakten liefern, werden diese in die Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes einfließen.“


Tierschützer hatten sich scharfes Gesetz gewünscht


Massive Kritik äußerte hingegen die Opposition. Die frühere Landwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) warf der Koalition vor, das Tierschutzgesetz sei ein Kniefall vor der Agrarindustrie und den Pferdezüchtern. „Aigner wird wie ein Zirkuspferd vorgeführt.“ CDU und FDP hätten Angst vor der Züchterlobby im großen Pferdeland Niedersachsen gehabt, wo im Januar Landtagswahl ist. „Schwarz-Gelb macht sich weiterhin zum Sprecher der Agrar-Lobby“, schimpfte SPD-Tierschutzexperte Heinz Paula.


Bundesagrarministerin Ilse Aigner hatte stets betont, Deutschland nehme beim Tierschutz international eine Führungsrolle ein. Daher wollte sie ein ambitioniertes Tierschutzgesetz auf den Weg bringen.


DBV sieht viel Arbeit auf Bauern zukommen


Der Bauernverband begrüßt das neue Gesetz. Den Tierhaltern würden die vorgesehenen Änderungen allerdings z.B. bei der Ferkelkastration sowie der betrieblichen Eigenkontrolle viel abverlangen. So seien noch enorme Anstrengungen für die Entwicklung des ab dem 1. Januar 2019 vorgeschriebenen Verfahrens einer wirksamen Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration notwendig. Gleiches gelte für weitere praktikable und am Markt akzeptierte Alternativen. Bis dahin sieht der DBV in der bereits vor einigen Jahren eingeführten schmerzstillenden Behandlung bei der Ferkelkastration ein in der Praxis gut anwendbares und im Sinne des Tierschutzes bewährtes Verfahren.



 

Der vorgeschriebenen Berichtspflicht der Bundesregierung im Jahr 2016 über praktikable Alternativverfahren bei der Ferkelkastration komme deshalb besondere Bedeutung zu. Denn in jedem Falle muss vermieden werden, dass gesetzliche Vorgaben zur Aufgabe der Tierhaltung gerade bei kleineren bäuerlichen Familienbetrieben führen. Das zeichnee sich aktuell beispielsweise beim Auslaufen der Übergangsfrist zur Umstellung auf die Gruppenhaltung bei Sauen zum 1. Januar 2013 ab. 

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