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Tierschutzverstöße: Greenpeace erstattet Anzeige gegen Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung

Staatsanwaltschaften verletzen nach Ansicht der Umweltorganisation Greenpeace häufig ihre Ermittlungs- und Verfolgungspflichten, wenn sie Verfahren wegen tierschutzrechtlicher Verstöße einstellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Staatsanwaltschaften verletzen nach Ansicht der Umweltorganisation Greenpeace häufig ihre Ermittlungs- und Verfolgungspflichten, wenn sie Verfahren wegen tierschutzrechtlicher Verstöße einstellen. Zudem würden sie Nutztieren in den Einstellungsbescheiden eine Leidensfähigkeit weitestgehend absprechen, meint die Organisation und verweist auf acht Fallbespiele eingestellter Verfahren gegen Nutztierhalter.


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Gegen einen Staatsanwalt hat Greenpeace bei der Staatsanwaltschaft Gera Strafanzeige (hier...) wegen Rechtsbeugung erstattet. Dieser hatte ein Verfahren wegen tierschutzwidriger Umstände in einer Sauenanlage eingestellt. Aufgrund tierschutzwidriger Zustände in der Sauenhaltung hatte Greenpeace im Dezember 2017 Anzeige gegen die Heideland Gutsverwaltungs GmbH & Co. KG und ihren Betrieb Gut Thiemendorf erstattet. Der zuständige Staatsanwalt hat das Verfahren im Mai eingestellt.


Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Strafrechtsprofessor Jens Bülte von der Universität Mannheim soll allerdings belegen, dass der Staatsanwalt offenkundig und schwerwiegend seine Pflicht zur Ermittlung und Verfolgung verletzt hat. Den Tieren im Gut Thiemendorf sollen demnach mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche und länger andauernde Schmerzen und Leiden zugefügt worden sein.


Das Gutachten deutet laut den Tierschützern auf ein vorsätzliches Handeln des Betreibers der Sauenanlage hin. Die  Bedingungen in der Sauenhaltung auf Gut Thiemendorf hätten längst behoben werden müssen, heißt es weiter. So würden die Boxen gegen die Tierschutznutztierverordnung verstoßen, wenn die Schweine ihre Gliedmaßen nicht ausstrecken können und in benachbarte belegte Kastenstände hineinstrecken müssen. Das habe das Bundesverwaltungsgericht im November 2016 noch einmal klargestellt.


Auch die von der Hamburger Anwältin Dr. Davina Bruhn ausgewerteten Fallbeispiele aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zeigen laut Greenpeace, dass die Strafverfolgungsbehörden offenbar tierschutzrechtliche Verstöße in der Massentierhaltung nicht konsequent ahnden würden. „Es entsteht der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaften nicht als neutrale Vertreter der staatlichen Strafverfolgung tätig werden. Stattdessen stellen sie ihre eigenen Wertvorstellungen beziehungsweise die wirtschaftlichen Interessen der Agrarlobby tatkräftig über die des geltenden Rechts“, sagt Bruhn.

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