Rund 8 500 Landwirte haben die „Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor“ beantragt. Ihnen ist dringend zu raten, die Bestimmungen nach der Tiersonderbeihilfeverordnung, die von der BLE während der kompletten Laufzeit der Kredite kontrolliert werden, haargenau zu beachten.
Rund 8 500 Landwirte haben die „Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor“ beantragt. Ihnen ist dringend zu raten, die Bestimmungen nach der Tiersonderbeihilfeverordnung, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) während der kompletten Laufzeit der Kredite kontrolliert werden, haargenau zu beachten.
Denn die BLE berücksichtigt bei Versäumnissen nur nachgewiesene extreme Härtefälle, eine weitergehende Kulanz gewährt sie nicht. So traten in der Praxis einige Fälle auf, in denen die Familien vergaßen, der BLE innerhalb der in der Verordnung vorgeschriebenen Frist von 4 Wochen eine Hofübergabe zu melden, nach der der Übernehmer den Kredit und die Beihilfe übernimmt.
Wegen der vergessenen Meldung fordert die BLE die kompletten Fördermittel zuzüglich Verzinsung von einigen Betrieben zurück. Diese Rückforderung wegen eines kleinen Formfehlers empfinden die Betriebe als unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar. Auch die Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes eine Lockerung der Vorschriften zu erreichen, blieben erfolglos.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Rund 8 500 Landwirte haben die „Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor“ beantragt. Ihnen ist dringend zu raten, die Bestimmungen nach der Tiersonderbeihilfeverordnung, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) während der kompletten Laufzeit der Kredite kontrolliert werden, haargenau zu beachten.
Denn die BLE berücksichtigt bei Versäumnissen nur nachgewiesene extreme Härtefälle, eine weitergehende Kulanz gewährt sie nicht. So traten in der Praxis einige Fälle auf, in denen die Familien vergaßen, der BLE innerhalb der in der Verordnung vorgeschriebenen Frist von 4 Wochen eine Hofübergabe zu melden, nach der der Übernehmer den Kredit und die Beihilfe übernimmt.
Wegen der vergessenen Meldung fordert die BLE die kompletten Fördermittel zuzüglich Verzinsung von einigen Betrieben zurück. Diese Rückforderung wegen eines kleinen Formfehlers empfinden die Betriebe als unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar. Auch die Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes eine Lockerung der Vorschriften zu erreichen, blieben erfolglos.