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Tiertransport: Geht Tier- vor Menschenschutz?

Einen Wahnwitz der Tiertransportverordnung musste ein Viehhändler aus dem Kreis Borken erleben, berichtet das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe .

Lesezeit: 2 Minuten

Der Mann hatte bereits vor vier Jahren auf seinem 7,5 t-LKW einen 600 kg schweren Charolais-Deckbullen gemeinsam mit einer Mutterkuh aus der gleichen Herde transportiert.


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Am Schlachthof monierte die zuständige Tierärztin, dass er die geschlechtsreifen Tiere in einer Box transportiert hatte. Das Argument des Viehhändlers, der Deckbulle werde aggressiv und gefährlich, wenn man ihn von der Kuh trenne, ließ sie nicht gelten. Sage und schreibe vier Jahre später forderte der Kreis Kleve den Viehhändler zur Zahlung eines Bußgeldes von 225 Euro auf.


Nach einem Widerspruch blieb es letztendlich bei 100 Euro Strafe, die er zahlen musste. Auch der Gang vor das Amtsgericht nützte nichts, die gesetzliche Vorgabe sei klar, so urteilten die Richter. Trotzdem will der Händler die Strafe nicht auf sich sitzen lassen. Er verstehe zwar den eigentlichen Sinn der Regelung, die verhindern soll, dass sich die Tiere durch gegenseitiges Bespringen verletzen. Aber wie es könne sein, dass es für gefährliche Weidebullen, die sich in Begleitung einer bekannten Kuh ruhiger und sicherer verladen lassen, keine Ausnahme gibt? Hier scheint wirklich Tierschutz wichtiger zu sein, als die Gefahren für Leib und Leben der Menschen. Und außerdem: Geriete der Bulle in Panik, wäre das sicher auch kein Tierschutz. Dass es auch anders geht, zeigt ein Beispiel aus dem Kreis Wesel: Hier hatte sich ein Landwirt vorher mit dem Amtstierarzt über den gemeinsamen Transport eines bösartigen Bullen und einer Kuh abgestimmt. Der Amtstierarzt ließ eine Ausnahme zu. Da es in der neuen EU Tiertransportverordnung übrigens auch keine klare Regelung für Weidebullen gibt, sollten Sie solche Transporte im Vorfeld auf jeden Fall mit den Behörden absprechen.

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