Der Fleischkonzern Tönnies will nach Informationen der dpa das Rindfleisch-Geschäft des niedersächsischen Schlachtbetriebs Gausepohl übernehmen.
Die Branchenexperten berufen sich in ihrem Bericht auf das Bundeskartellamt und ein laufendes Fusionskontrollverfahren. Ein Tönnies-Sprecher wollte sich am Freitag nicht äußern. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete Tönnies einen Großteil seines Gesamtumsatzes von 5,6 Mrd. Euro mit Schweinefleisch.
Werke für die Rindfleisch-Sparte betreibt das Unternehmen bisher im Allgäu und in Wilhelmshaven. Mit der Übernahme des Gausepohl-Werks in Dissen könnte der Fleischkonzern die Lücke zum Marktführer Vion verkleinern, der 2013 rund 900 000 Rinder schlachtete. Tönnies käme nach einer möglichen Gausepohl-Übernahme auf etwa 660 000 geschlachtete Tiere jährlich.
Nächste Runde im Familienstreit
Nach dem Etappensieg von Neffe Robert Tönnies im juristischen Ringen um das doppelte Stimmrecht von Firmenchef Clemens Tönnies geht es am Montag vor dem Landgericht Bielefeld um einem Fünf-Prozent-Anteil an dem Milliarden-Unternehmen. Robert (36) will den Anteil von seinem Onkel Clemens (58) zurück und damit die Mehrheit im Konzern übernehmen, berichtet die westdeutsche Zeitung.
Streitpunkt ist ein zwischen den Familien umstrittenes Versprechen von Firmengründer Bernd Tönnies. Er soll 1994 auf dem Sterbebett seinem jüngeren Bruder zugesagt haben, nach seinem Tod die Anteile abzugeben. Entsprechende Schenkungen sind vor Jahren vollzogen worden. Die will Robert jetzt rückgängig machen. Als Begründung nennt er „groben Undank“. Sein Onkel habe ihn öffentlich schlecht geredet, wirtschaftlich übervorteilt und ihm Rechte als Gesellschafter vorenthalten. Clemens Tönnies habe hinter seinem Rücken eine Art Nebenkonzern aufgebaut.
Auf der Seite von Clemens Tönnies, auch Aufsichtsratschef von Schalke 04, rufen die Vorwürfe Kopfschütteln hervor. Ein Sprecher weist zurück, dass Geschäfte im Verborgenen geschehen seien. „Es gab und gibt kein Schattenreich. Die Investitionen waren bekannt“, sagte der Sprecher. In der Zwischenzeit seien die zunächst außerhalb der Tönnies-Holding gekauften Firmen teilweise in das Unternehmen integriert worden.
Der Vorwurf „grober Undank“ ist nach Ansicht von Juristen eine hohe Hürde für den Widerruf einer Schenkung. „Ein Streit unter Geschäftspartnern reicht da nicht aus“, sagte Petra Pohlmann, Professorin für Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht an der Universität Münster der Zeitung. Das Fehlverhalten müsse eine „gewisse Schwere“ und der Beschenkte „eine tadelnswerte Gesinnung“ aufweisen. So die juristische Theorie. In der Praxis könnte die Gründung eines Konkurrenzunternehmens, eine schwere Beleidigung oder körperliche Misshandlungen ein Beleg sein.
Der Firmenchef und seine Neffen halten je die Hälfte der Anteile. Im Gesellschafterkreis müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Im Mai hatte das Landgericht ein im Jahr 2002 vertraglich geregeltes doppeltes Stimmrecht für Clemens Tönnies gekippt. In einer Patt-Situation hätte der Firmenchef damit seinen Willen durchsetzen können. Das ist jetzt vorerst vorbei.