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Tricks beim Wurstkartell: Weitere Bußgelder nicht eintreibbar

Im Wurstkartell-Fall muss das Bundeskartellamt weitere Verfahren einstellen, da die Unternehmen eine bis vor Kurzem geltende gesetzliche Regelungslücke genutzt haben. Durch Firmen-Umstrukturierungen sind die Bußgeldbescheide gegen Bell Deutschland, Marten sowie gegen die Sickendiek Fleischwarenfabrik nicht eintreibbar.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Wurstkartell-Fall muss das Bundeskartellamt weitere Verfahren einstellen, da die Unternehmen eine bis vor Kurzem geltende gesetzliche Regelungslücke in Anspruch nehmen konnten. Aufgrund von unternehmensinternen Umstrukturierungen mussten die Bußgeldbescheide gegen die Bell Deutschland Holding GmbH in Höhe von 99,6 Mio. Euro, gegen die Marten Vertriebs GmbH & Co. KG in Höhe von 3,2 Mio. Euro und gegen die Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG in Höhe von 6,9 Mio. Euro aufgehoben werden.


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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Einstellung der Verfahren ließ sich aufgrund der bis vor Kurzem noch geltenden gesetzlichen Lage nicht verhindern. Allein in diesem Verfahren sind damit Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 238 Mio. Euro entfallen. Mit der aktuellen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde dieses Schlupfloch jedenfalls für neue Verfahren geschlossen. Es gilt nun - wie auf europäischer Ebene - eine Unternehmensverantwortlichkeit. Damit müssen nun auch lenkende Konzernmütter für die Bußgelder mit einstehen. So können die Wirkungen von Sanktionen gegenüber Großunternehmen gesichert und Umgehungslösungen verhindert werden.“


Zuvor hatte das Bundeskartellamt bereits das Bußgeldverfahren gegen zwei Gesellschaften der Zur Mühlen-Gruppe einstellen müssen. Die gegen die Böklunder Plumrose GmbH & Co. KG, Böklund, sowie die Könecke Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Bremen, erlassenen Bußgeldbescheide über insgesamt 128 Mio. Euro waren damals ebenfalls infolge konzerninterner Umstrukturierungen gegenstandslos geworden (siehe unten).


Das Bundeskartellamt hatte am 15. Juli 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 338 Mio. Euro gegen 21 Wursthersteller sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 15. Juli 2014). Gegen elf Unternehmen und 15 Personen wurden die Verfahren mittlerweile durch rechtskräftige Bußgeldbescheide (in Höhe von insg. ca. 71 Millionen Euro) abgeschlossen. Gegen die darüber hinaus verhängten Bußgelder wurden Einsprüche eingelegt. Bußgeldbescheide gegen insgesamt fünf Unternehmen in einer Gesamthöhe von rund 25 Mio. Euro sind noch anhängig.


Lesen Sie auch die Pressemitteilung der Bell Group dazu:

Deutsches Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Bell Deutschland ein (23.6.2017)

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