Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Umweltbundesamt für strenge Dünge-VO mit Hoftorbilanz

Eine deutliche Verschärfung der Vorgaben in der Düngeverordnung mahnt die beim Umweltbundesamt (UBA) eingerichtete Kommission Landwirtschaft (KLU) an.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine deutliche Verschärfung der Vorgaben in der Düngeverordnung mahnt die beim Umweltbundesamt (UBA) eingerichtete Kommission Landwirtschaft (KLU) an. In ihrer Kurzstellungnahme, die die KLU am vergangenen Freitag veröffentlicht hat, sprechen sich die Experten sowohl für eine weitere Senkung der zulässigen Stickstoffüberschüsse von derzeit 60 kg N/ha als auch für die sofortige Einführung einer Hoftorbilanz für alle landwirtschaftlichen Betriebe mit einem Zielwert von maximal 50 kg N/ha aus.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger sollte der KLU zufolge verlängert, die Mindestlagerungsdauer entsprechend ausgeweitet werden. Strikt abgelehnt wird eine Derogationsregelung für Biogasgärreste. Verschärfte Regelungen werden für die Phospordüngung verlangt.


Für unerlässlich hält die Kommission bundesweit harmonisierte Anforderungen an Lagerstätten für Jauche, Gülle und Sickersäfte (JGS). Die Anlagenverordnung sei daher in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung in Kraft zu setzen. Auf den nach Wasserrecht mindestens 5 m breiten Gewässerrandstreifen sei der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln komplett zu verbieten. In einer Novellierung der Düngeverordnung sieht die KLU lediglich einen ersten wichtigen Schritt zur Reduzierung der Stickstoffeinträge in die Umwelt.


Notwendig seien darüber hinaus die Durchsetzung einer strikten Flächenbindung der Tierhaltung, zumindest jedoch ein wirkungsvoller überregionaler Nährstoffausgleich, um grundlegende landwirtschaftliche Umweltprobleme zu lösen.


Praxistauglichkeit gewährleisten


Nur bei vollständiger Umsetzung ihrer und der Ende 2012 von der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft (BLAG) vorgelegten Empfehlungen könne die Düngeverordnung einen Beitrag zur Reduzierung landwirtschaftlicher Stickstoff- und Phosphateinträge in die Umwelt leisten, betont die KLU. Ihrer Auffassung nach wird eine sich derzeit abzeichnende moderate Novellierung der Düngeverordnung nicht ausreichen, einen flächendeckenden guten Zustand der Gewässer zu erreichen.


In dieser Einschätzung zeigen sich die Experten einig mit der Europäischen Kommission. Gleichzeitig müssten bestehende Vollzugdefizite bei der Düngeverordnung behoben werden. Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass die gesetzlichen Anforderungen gut kontrollierbar seien und ein wirkungsvoller Vollzug stattfinde. Ohne Praxistauglichkeit und wirkungsvollen Vollzug bleibe die Düngeverordnung ein „stumpfes Schwert“.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.