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Übergangsfrist für Kleingruppen bis 2020 gefordert

Ein Teil der Bundesländer fordert eine deutliche Verkürzung der Übergangsfrist für Kleingruppenhaltungen von Legehennen. In der Sitzung des Agrarausschusses vergangene Woche in Berlin sprach sich eine knappe Mehrheit für einen Bestandsschutz bis 2020 aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Teil der Bundesländer fordert eine deutliche Verkürzung der Übergangsfrist für Kleingruppenhaltungen von Legehennen. In der Sitzung des Agrarausschusses vergangene Woche in Berlin sprach sich eine knappe Mehrheit für einen Bestandsschutz bis 2020 aus. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat in seinem Entwurf für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Frist bis 2035 vorgesehen. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten in einem gemeinsamen Antrag eine Verkürzung auf 2017 gefordert, dafür aber im Ausschuss keine Mehrheit bekommen. Die kam jedoch zustande für eine Reduzierung auf 2020. Entscheidend dafür war, dass sich neben Brandenburg und Thüringen auch das CSU-FDP-regierte Bayern enthielt. Zuvor war ein von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachter Antrag auf Vertagung knapp gescheitert.

Die Mainzer Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken zeigte sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis. Sie sprach nach der Sitzung im Zusammenhang mit der nunmehr geforderten Übergangsfrist bis 2020 von einem „Kompromiss, den wir mittragen können“. Gleichzeitig werde sich die rheinland-pfälzische Landesregierung jedoch weiter dafür einsetzen, dass die Käfighaltung von Legehennen noch vor 2020 abgeschafft werde, kündigte Höfken an. „Das ist im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Eier aus Käfighaltung ablehnen", so die Ministerin in Mainz.

Demgegenüber betonte der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, den Anspruch der Betreiber von Kleingruppenhaltungen auf hinreichenden Eigentumsschutz. „Eine Übergangsfrist bis 2035 halten wir für notwendig“, bekräftigte Bleser. Nach dem Votum des Agrarausschusses zeichnet sich allerdings ab, dass die Bundesregierung dafür in der Länderkammer keine Mehrheit bekommen wird. Um dennoch eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschließen zu können, die nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil bis spätestens März 2012 erfolgt sein muss, wird sich Ressortchefin Ilse Aigner mit den Ländern auf einen Kompromiss einigen müssen. Der dürfte hinsichtlich des Bestandsschutzes irgendwo zwischen 2020 und 2035 liegen. (AgE)

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