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Umlage für die Berufsgenossenschaft unverändert

Die Umlage der Berufsgenossenschaft wird das dritte Jahr in Folge stabil bleiben. Die Grundbeiträge fallen sogar kleiner aus. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilte, liegt der Hebesatz weiterhin bei 6,23 Euro pro Berechnungseinheit.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Umlage der Berufsgenossenschaft wird das dritte Jahr in Folge stabil bleiben. Die Grundbeiträge fallen sogar kleiner aus. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilte, liegt der Hebesatz weiterhin bei 6,23 Euro pro Berechnungseinheit. Das Umlagevolumen belaufe sich unverändert auf 859 Mio Euro.


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Auch die risikobezogenen Beitragsteile bleiben laut SVLFG für die meisten Produktionsverfahren gleich. Für einige Produktionsverfahren seien unter Berücksichtigung von Leistungsaufwendungen und Berechnungseinheiten zwar deutliche Senkungen festzustellen. Für einige andere Produktionsverfahren seien aber deutliche Erhöhungen nicht zu vermeiden.


Die SVLFG betonte, dass keine Prognosen darüber möglich seien, ob der Beitrag zukünftig sinken oder steigen werde. Erfreulich seien aber das unveränderte Umlagevolumen, der stabile Hebesatz und die erneut gesunkenen Grundbeiträge.


Sehr positiv wirkten sich für die berechtigten Unternehmen die erneut um zusätzliche 78 Mio Euro auf insgesamt 178 Mio Euro erhöhten Bundesmittel aus. Mit 36,7 % bleibe die Bundesmittelsenkungsquote fast unverändert. „Unter dem Strich“ könne sich die Mehrheit der Mitglieder über stabile Beiträge freuen, resümierte die SVLFG. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und Berechnungseinheiten seien aber auch in einigen Fällen höhere Beiträge die Folge. Im vergangenen Jahr betrug der Grundbeitrag laut Angaben der Versicherung zwischen 75,28 Euro und 301,13 Euro. Mit den Grundbeiträgen würden die Präventions- und Verwaltungskosten finanziert. Da sich diese Kosten weiter reduziert hätten, sinke der Grundbeitrag auf 71,68 Euro bis 286,74 Euro. Nach der vorjährigen Senkung um etwa 7 % bedeute dies eine weitere Reduzierung um rund 5 %.


Um Härten zu vermeiden, würden weiterhin Übergangsregelungen gelten, erklärte die SVLFG. Die im Beitragsbescheid aus 2014 festgesetzten „Angleichungssätze“ führten dazu, dass der neue Beitrag im vollen Umfang erst 2018 zu zahlen sei. Bis dahin findet eine Angleichung an das neue Beitragsniveau in gleichmäßigen Stufen statt, was für steigende und sinkende Beiträge gleichermaßen gelte. Komme es dennoch bei gleichen Betriebsverhältnissen zu deutlichen Beitragserhöhungen, würden diese durch eine Härtefallregelung auf 70 % begrenzt, sofern der Beitrag mindestens 300 Euro betrage.

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