Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

News

Umsatzsteuer: DBV kann Kritik der EU nicht nachvollziehen

Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mehrwertsteuer-Pauschalierung in Deutschland sorgt beim Deutschen Bauernverband für Unverständnis.

Lesezeit: 2 Minuten

Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mehrwertsteuer-Pauschalierung in Deutschland sorgt beim Deutschen Bauernverband für Unverständnis. Brüssel wirft Berlin vor: Die bei Landwirten beliebte Pauschalierung der Mehrwertsteuer verschaffe diesen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen EU-Staaten. 


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In Deutschland dürfen derzeit alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe die Umsatzsteuer pauschalieren - sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die meisten Landwirte kassieren daher für Verkäufe anstatt des regulären Mehrwertsteuersatzes von 19 % bzw. 7 % (reduzierter Satz) einen pauschalen Wert von 10,7 %. Im Gegenzug erhalten die Pauschalierer nicht die beim Kauf von Waren oder Tieren gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Diese sogenannte Vorsteuerstattung steht nur Betrieben zu, die der Regelbesteuerung unterliegen.


Die EU kritisiert zum einen, dass in Deutschland allen Betrieben die Pauschalierung offenstehe. Dabei sei das Modell als Sonderregelung für Betriebe gedacht, denen man den zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Umsatzsteuererklärung nicht zumuten könne. Zum anderen sei der aktuelle Satz von 10,7 % zu hoch angesetzt. Dadurch würden die Betriebe Umsatzsteuer einnehmen. Brüssel beruft sich dabei auf eine Studie des Bundesrechnungshofes, der einen Wert von 9,3 % für angemessen hält. Dem steht allerdings eine Kalkulation der Bundesregierung gegenüber, wonach der aktuelle Satz von 10,7 % sehr wohl angemessen ist und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben darstelle.


Das sieht auch der DBV so und schlägt in einem vorläufigen Positionspapier vor, am derzeitigen Wert festzuhalten und nach wie vor allen Betrieben die Pauschalierung zu ermöglichen. Sollte die EU das nicht akzeptieren, signalisiert der DBV aber immerhin seine Bereitschaft, den Zugang zu Pauschalierung, z.B. anhand der Fläche oder des Umsatzes eines Betriebes einzugrenzen. Die Bundesregierung hat nun zunächst Gelegenheit, sich binnen zwei Monaten zu den Vorwürfen aus Brüssel Stellung zu beziehen. Im Übrigen bleibt es trotz des Vertragsverletzungsverfahrens zunächst bei dem derzeitigen Umsatzsteuermodell in Deutschland. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass eine eventuelle Änderung rückwirkend in Kraft tritt. Mit Rückzahlungen muss somit keiner rechnen.

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.