Auf Nachfrage der Grünen hat die Bundesregierung eine Reihe von Vorhaben aus dem Agrarteil des Koalitionsvertrages benannt, die sie in der zu Ende gehenden Legislaturperiode umgesetzt hat.
Dazu zählen die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), eine bessere Koordinierung der Politik für ländliche Räume, eine stärkere Verzahnung der Agrarforschung, die Umsetzung der „Waldstrategie 2020“, die Förderung der Energieeffizienz insbesondere im Gartenbau sowie die bessere Vermarktung regionaler Produkte mit Hilfe des „Regionalfensters“.
Die Situation auf dem Bodenmarkt habe sich durch ihre Aktivitäten verbessert, stellt die Bundesregierung außerdem fest. Gleichzeitig räumt sie ein, dass einige Vorhaben nicht oder noch nicht hätten realisiert werden können. Dies gilt beispielsweise für die Zusammenführung von Tierarzneimittel- und Tiergesundheitsrecht, ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen sowie eine Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden.