Die von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel veröffentlichten Vorschläge seien weder mit betroffenen Ressorts abgestimmt worden, noch würden sie zu einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft beitragen. Der Entwurf sehe umfangreiche und nicht zu rechtfertigende Verschärfungen bestehender gesetzlicher Standards und eine überschießende Umsetzung europarechtlicher Vorgaben vor, sagte Bleser. Daldrup kritisierte u.a., dass neben der Einrichtung eines generellen 10 m breiten Gewässerstreifens, der erhebliche Einschränkungen für die Landwirtschaft nach sich zöge, die wasserrechtliche Bewilligung und so genannte "Alte Rechte" abgeschafft werden sollen. Nicht nur, dass damit in verfassungswidriger Weise in Eigentumsrechte und teilweise in bei Bauernfamilien seit dem Mittelalter bestehende Rechtspositionen eingegriffen werden soll, sondern vielen Unternehmen bliebe auch künftig eine gesicherte Rechtsstellung für ihre Tätigkeit verwehrt, so Daldrup.
Vielmehr gelte es, innovative Ansätze zu suchen, um die Inanspruchnahme wertvoller land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichsmaßnahmen deutlich zu reduzieren. Denkbar sei, Eingriffe automatisch an eine Ausgleichszahlung zu koppeln. Diese Gelder müssten dann zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege am Ort des Eingriffs oder im betroffenen Naturraum mit dem Ziel eingesetzt werden, den größtmöglichen Effekt für Natur und Landschaft zu erreichen. Bei Ausgleichsmaßnahmen sollte - soweit möglich - vorrangig auf versiegelte Flächen zurückgegriffen werden, um so einem weiteren Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen entgegenzuwirken.
Das Umweltministerium informiert: