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Umweltministerium, Grüne und Sozialdemokraten begrüßen EuGH-Urteil zu neuen Züchtungstechniken

Die höchsten europäischen Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben heute in Luxemburg klargestellt, dass die neuen Züchtungstechniken als Gentechnik eingestuft werden und damit nach geltendem EU-Gentechnikrecht in der EU verboten sind.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben heute in Luxemburg klargestellt, dass die neuen Züchtungstechniken als Gentechnik eingestuft werden und damit nach geltendem EU-Gentechnikrecht in der EU verboten sind. Während die Unternehmen der Gen- und Saatgut-Branche das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis nahmen, begrüßten Umweltverbände und Grüne sowie sozialdemokratische Europaabgeordnete das Luxemburger Urteil.

 

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte das am Mittwochmittag verkündete Urteil der Luxemburger Richter, die neuen Züchtungstechniken wie Crispr/Cas als Gentechnik einstufen und damit der landwirtschaftlichen Nutzung in der Europäischen Union einen Riegel vorzuschieben.

 

„Das Urteil ist eine gute Nachricht für die Umwelt und den Verbraucherschutz. Das Urteil ist auch ein klares Bekenntnis zum Vorsorgeprinzip in Europa. Das Vorsorgeprinzip ist ein kluger Wegweiser für den Umgang mit genetischen Veränderungen an Pflanzen und anderen Organismen. Jetzt haben wir endlich die notwendige Rechtssicherheit und Transparenz für Verbraucher, Forschung und Industrie.

 

Mit diesem Urteil sei der Weg frei für die wichtigsten Anliegen des deutschen Bundesumweltministeriums, eine umfassende Risikobewertung und Kennzeichnung auf europäische Eben zu gewährleisten und damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine echte Wahlfreiheit zu ermöglichen. „Der Schutz von Umwelt und Gesundheit hat auch bei der neuen Gentechnik höchste Priorität, darüber bin ich sehr erleichtert“, ließ Schulze in einer Pressemitteilung verbreiten.

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Melior: „Auch die neuen Methoden sind ein Eingriff ins Erbgut und damit Gentechnik“

Auch die sozialdemokratische Europaabgeordnete Susanne Melior zeigte sich erfreut, dass die strengen europäischen Gentechnik-Regeln auch für die Genschere Crispr greifen und die neuen Züchtungstechniken als Gentechnik eingestuft werden.


So gelten nach dem EuGH-Urteil die EU-Zulassungsverfahren und –Kennzeichnungspflichten in Zukunft auch für diese weiteren neuen, als innovativ bezeichneten, Züchtungsmethoden.


„Auch die neuen Methoden sind ein Eingriff ins Erbgut und damit Gentechnik“, bekräftigte die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior das EuGH-Urteil. „Folglich müssen Pflanzen, die mit einer solchen Methode behandelt wurden und auf den EU-Markt gebracht werden sollen, zuvor das übliche EU-Zulassungsverfahren entsprechend der sogenannten Freisetzungsrichtlinie durchlaufen.“


Nach EU-Recht müssen gentechnisch veränderte Produkte vor dem Verkauf gekennzeichnet werden. Für die neu in europäischen Gentechnik- und Pflanzenzüchtungslabors  in Industrieforschungsstellen und an landwirtschaftlichen Universitätsinstituten entwickelten Gentechnikmethoden war das bisher nicht der Fall. „Nicht nur für Landwirte, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher herrscht jetzt endlich Klarheit: neue gentechnische Züchtungsmethoden sind auch Gentechnik. Damit kann jeder selbst entscheiden, ob er oder sie ein solches Produkt kaufen möchte“, so Susanne Melior.


Unabhängig davon fordert Melior, das bisherige Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebensmittel zu überarbeiten: „Das bestehende Zulassungsverfahren ist unzureichend, da die Auswirkungen auf Umwelt und Artenvielfalt bisher keine Berücksichtigung finden.“

 

Häusling: „Wo Gentechnik drin ist, muss auch Gentechnik drauf stehen“

Auch Martin Häusling, der agrarpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: „Der Europäische Gerichtshof lässt sich von der Agrarindustrie nichts vormachen und fällt ein Urteil für Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz. Wo Gentechnik drin ist, muss Gentechnik draufstehen. Das Urteil setze den Startschuss für ein Ende der illegalen Versuche mit gentechnisch manipulierten Pflanzen in der EU.

 

Die Europäische Lebensmittelbehörde (Efsa) müsse künftig neue gentechnisch veränderte Organismen genauso auf Risiken für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt prüfen, wie sie dies bei herkömmlich verändertem Saatgut bereits getan habe.


„Das Urteil ist ein deutliches Ja zu mehr Transparenz, Verbraucherschutz und Wahlfreiheit für Konsumenten Die Abhängigkeit von der Agroindustrie muss ein Ende haben. Es ist höchste Zeit für den Umstieg auf eine nachhaltige Landwirtschaft“, sagte die grüne Europaabgeordnete Maria Heubuch. Die Europäische Kommission müsse auf einer klaren Kennzeichnung genmanipulierter Produkte auch weiterhin bestehen.





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