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Umweltministerium stellt Entwurf für die Umweltprüfung zur Bauweise von Güllebehältern vor

Das Bundesumweltministerium hat seinen Entwurf für eine strategische Umweltprüfung von Güllelagern vorgelegt. Die Bürger haben nun bis zu 24. November Zeit, ihre Meinung zu dem "Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrateinträge aus Anlagen zur Lagerung von Gülle und Jauche" abzugeben.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesumweltministerium hat seinen Entwurf für eine strategische Umweltprüfung von Güllelagern vorgelegt. Die Bürger haben nun bis zu 24. November Zeit, ihre Meinung zu dem "Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrateinträge aus Anlagen zur Lagerung von Gülle und Jauche" abzugeben.


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Das nationale Aktionsprogramm enthält:


  • ein Teilprogramm zur Bauweise und zum Betrieb von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft und vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (sog. JGS-Anlagen), das vom BMUB erarbeitet wurde;
  • ein Teilprogramm zur Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen. Dieses Teilprogramm wurde gleichzeitig unter der Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeitet.


Die neuen Bestimmungen


Die Bestimmungen, nach denen die JGS-Anlagen wie Güllebehälter zukünftig gebaut und betrieben werden sollen, haben die Länder in einem Antrag festgehalten. Dieser liegt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor.


Zukünftig sollen:

  • JGS-Anlagen so gebaut und betrieben werden, dass dunghaltige Stoffe nicht austreten können;
  • bei Undichtheiten ausgetretene Stoffe schnell und zuverlässig erkannt werden;
  • im Falle einer Störung oder eines Unfalls die ausgetretenen Stoffe ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden.


Die Umsetzung der Vorgaben, die in dem Teilprogramm JGS-Anlagen beschrieben werden, soll im Rahmen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (kurz: AwSV)  erfolgen. 


Strategische Umweltprüfung


Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, vor der Verabschiedung des Aktionsprogramms eine Strategische Umweltprüfung (kurz SUP) durchzuführen, in der die unmittelbaren und mittelbaren Umweltauswirkungen der Realisierung des Aktionsprogramms ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die SUP wird nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.


Fristen und nächste Schritte


Die jeweiligen Umweltberichte und Teilprogramme werden vom 26. September bis 25. Oktober2016 beim BMUB und BMEL in Bonn und Berlin öffentlich ausgelegt. Außerdem können alle Dokumente im Internet heruntergeladen werden. Das Teilprogramm zu JGS-Anlagen steht unter www.bmub.bund.de/N50264/ zum Download bereit. Die Frist zur Stellungnahme endet am 24. November 2016. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird eine Auswertung vorgenommen und veröffentlicht. Ggf. wird das Aktionsprogramm angepasst. 


Weiterführende Information zum Thema SUP


Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine SUP ist bei wichtigen umweltbedeutsamen Planungsverfahren durchzuführen, wie etwa der Bundesverkehrswegeplanung, der Raumordnungs- und Bauleitplanung oder Planungen im Bereich der Wasser- und Abfallwirtschaft, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes.


Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht. In ihm werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Plans oder Programms sowie vernünftige Planungsalternativen beschrieben und bewertet. Auch hier sind Umweltbehörden und Öffentlichkeit zu beteiligen. Nach Abschluss des Verfahrens muss die zuständige Behörde erläutern, wie sie den Umweltbericht und die abgegebenen Stellungnahmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat und weshalb der konkrete Plan bei einer Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt worden ist. Wegen des engen Sachzusammenhangs mit der UVP ist auch die SUP im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt.

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