Die Stoffstrombilanzverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) wird derzeit von den Verbänden kritisch unter die Lupe genommen. Den Umweltverbänden geht sie nicht weit genug. Zwischen den Ministerien läuft derweil die Ressortabstimmung.
Die Stoffstrombilanzverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) wird derzeit von den Verbänden kritisch unter die Lupe genommen. Den Umweltverbänden geht sie nicht weit genug. Zwischen den Ministerien läuft derweil die Ressortabstimmung.
„Umweltpolitisch völlig unzureichend“ ist nach Auffassung von Umweltverbänden der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf einer Stoffstrombilanzverordnung. In einer Stellungnahme kritisieren die Verbände zahlreiche Ausnahmen und Abzugsmöglichkeiten bei der Nährstoffbilanzierung. Für die Verbände ist die Einführung einer ehrlichen und vollständigen Hoftorbilanz die zentrale Aufgabe des neuen Düngerechts. Mit den jetzt vorgeschlagenen Bilanzmethoden öffne das Bundeslandwirtschaftsministerium jedoch „neue Schlupflöcher zugunsten von Tierfabriken und Güllehändlern“.
Die Verbände bekräftigen ihre Forderung, die Pflicht zur Stoffstrombilanzierung schnellstmöglich und ausnahmslos auf alle Agrarbetriebe auszuweiten. Als Minimalkompromiss müsse der Geltungsbereich der Stoffstrombilanz unbedingt auf sämtliche Betriebe ausgeweitet werden, die Gülle aufnehmen würden, anstatt sich nur auf viehhaltende Betriebe zu beschränken. Andernfalls drohten große Nitratfrachten aus Gülletransporten auf dem Papier zu verschwinden, obwohl die Nährstoffe tatsächlich bei Acker- oder Biogasbetrieben, die Gülle importierten, ausgebracht würden. Als „fachlich völlig willkürlich und wissenschaftlich nicht begründbar“ wird die vorgesehene Messungenauigkeit von 20 % bei der Abgabe von Gülle kritisiert. „Bei Gülletransporten bis zu einem Fünftel der Nitrate verschwinden zu lassen, ist ein billiger Rechentrick, der den Wasserwerken und Verbrauchern teuer zu stehen kommt“, heißt es in der Stellungnahme. Messungenauigkeiten hätten in der Verordnung nichts zu suchen.
Der vom BMEL vorgelegte Entwurf einer „Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften“, ist Ende April in die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien gegangen. Gleichzeitig wurde er den Ländern und den Verbänden übermittelt. Die Verordnung enthält detaillierte Vorgaben für die Ausgestaltung der Nährstoffsaldierung auf betrieblicher Basis, wie sie mit der Stoffstrombilanz angestrebt wird. Gelten sollen die Regelungen zunächst ab 2018 für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) oder mit mehr als 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GVE/ha. Betroffen sind zudem alle Tierhaltungsbetriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen. Ab dem Jahr 2023 sollen dann alle Betriebe über 20 ha oder mit mehr als 50 GVE einbezogen werden.
Im Zeitplan steht die Bundesregierung bei der Stoffstrombilanzverordnung unter Druck. Denn sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen über die Verordnung abstimmen. Ob diese noch in diesem Jahr fertig wird, ist offen. Das BMEL plant die Verabschiedung für die zweite Jahreshälfte. Dazwischen liegt jedoch die Bundestagswahl am 24. September. Bis sich der neue Bundestag und die neue Bundesregierung konstituiert haben, bleibt wohlmöglich nach der Wahl nur noch sehr wenig Zeit zur Verabschiedung bis zum vereinbarten Einstiegsdatum für die Stoffstrombilanz zum 1. Januar 2018.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Die Stoffstrombilanzverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) wird derzeit von den Verbänden kritisch unter die Lupe genommen. Den Umweltverbänden geht sie nicht weit genug. Zwischen den Ministerien läuft derweil die Ressortabstimmung.
„Umweltpolitisch völlig unzureichend“ ist nach Auffassung von Umweltverbänden der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf einer Stoffstrombilanzverordnung. In einer Stellungnahme kritisieren die Verbände zahlreiche Ausnahmen und Abzugsmöglichkeiten bei der Nährstoffbilanzierung. Für die Verbände ist die Einführung einer ehrlichen und vollständigen Hoftorbilanz die zentrale Aufgabe des neuen Düngerechts. Mit den jetzt vorgeschlagenen Bilanzmethoden öffne das Bundeslandwirtschaftsministerium jedoch „neue Schlupflöcher zugunsten von Tierfabriken und Güllehändlern“.
Die Verbände bekräftigen ihre Forderung, die Pflicht zur Stoffstrombilanzierung schnellstmöglich und ausnahmslos auf alle Agrarbetriebe auszuweiten. Als Minimalkompromiss müsse der Geltungsbereich der Stoffstrombilanz unbedingt auf sämtliche Betriebe ausgeweitet werden, die Gülle aufnehmen würden, anstatt sich nur auf viehhaltende Betriebe zu beschränken. Andernfalls drohten große Nitratfrachten aus Gülletransporten auf dem Papier zu verschwinden, obwohl die Nährstoffe tatsächlich bei Acker- oder Biogasbetrieben, die Gülle importierten, ausgebracht würden. Als „fachlich völlig willkürlich und wissenschaftlich nicht begründbar“ wird die vorgesehene Messungenauigkeit von 20 % bei der Abgabe von Gülle kritisiert. „Bei Gülletransporten bis zu einem Fünftel der Nitrate verschwinden zu lassen, ist ein billiger Rechentrick, der den Wasserwerken und Verbrauchern teuer zu stehen kommt“, heißt es in der Stellungnahme. Messungenauigkeiten hätten in der Verordnung nichts zu suchen.
Der vom BMEL vorgelegte Entwurf einer „Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften“, ist Ende April in die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien gegangen. Gleichzeitig wurde er den Ländern und den Verbänden übermittelt. Die Verordnung enthält detaillierte Vorgaben für die Ausgestaltung der Nährstoffsaldierung auf betrieblicher Basis, wie sie mit der Stoffstrombilanz angestrebt wird. Gelten sollen die Regelungen zunächst ab 2018 für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) oder mit mehr als 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GVE/ha. Betroffen sind zudem alle Tierhaltungsbetriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen. Ab dem Jahr 2023 sollen dann alle Betriebe über 20 ha oder mit mehr als 50 GVE einbezogen werden.
Im Zeitplan steht die Bundesregierung bei der Stoffstrombilanzverordnung unter Druck. Denn sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen über die Verordnung abstimmen. Ob diese noch in diesem Jahr fertig wird, ist offen. Das BMEL plant die Verabschiedung für die zweite Jahreshälfte. Dazwischen liegt jedoch die Bundestagswahl am 24. September. Bis sich der neue Bundestag und die neue Bundesregierung konstituiert haben, bleibt wohlmöglich nach der Wahl nur noch sehr wenig Zeit zur Verabschiedung bis zum vereinbarten Einstiegsdatum für die Stoffstrombilanz zum 1. Januar 2018.