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Ungelöste Rentenprobleme

Nach langem hin und her ist die Hofabgabeklausel im politischen Raum mittlerweile „vom Tisch“. Seit einigen Tagen werden die Rentenanträge von Bäuerinnen und Bauern wieder beschieden. Abgehakt ist das Thema Rente und Hofabgabe damit aber noch nicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von Anselm Richard, Chefredakteur Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben:


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Nach langem hin und her ist die Hofabgabeklausel im politischen Raum mittlerweile „vom Tisch“. Seit einigen Tagen werden die Rentenanträge von Bäuerinnen und Bauern wieder beschieden. Abgehakt ist das Thema Rente und Hofabgabe damit aber noch nicht.


Eine gute Nachricht gibt es immerhin: Seit einigen Tagen werden die Rentenanträge von Bäuerinnen und Bauern wieder beschieden, wie es im Amtsdeutsch heißt. Im Klartext: Das Altersgeld wird bewilligt und ausgezahlt. Seit August hatte es keine neuen Rentenbescheide von der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung mehr gegeben. Hintergrund war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Hofabgabeklausel in bestimmten Fällen nicht angewendet werden darf, weil sie zu Härten führen kann.


Rente und Hofabgabe


Mittlerweile ist die Hofabgabeklausel im politischen Raum „vom Tisch“. Niemand rechnet mehr damit, dass es eine detaillierte Härtefallregelung dazu geben könnte oder gar eine Neuauflage mit ähnlichem Inhalt. Allen älteren Menschen, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben und bisher trotzdem auf ihr Altersgeld verzichten mussten, sei die Rente herzlich gegönnt. Doch damit ist das Thema Rente und Hofabgabe nicht erledigt: Die aktuell laufenden Rentenanträge werden erst einmal unter Vorbehalt bewilligt. Zwar dürfte in den meisten Fällen klar sein, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, aber die letzte Sicherheit fehlt erst einmal.


Steigende Beiträge


Wer die Altersgrenze erreicht hat und auch als Rentner seinen Hof weiterführen will oder muss, bleibt als Unternehmer beitragspflichtig in der Krankenversicherung. Das hat zwei Folgen: Zum einen wird ein Gutteil des ohnehin nicht üppigen Altersgeldes von den Krankenversicherungsbeiträgen „aufgefressen“. Zum anderen reichen aber diese Beiträge nicht aus, um die höheren Leistungen zu finanzieren, die in aller Regel für ältere Versicherte erbracht werden müssen. Deshalb werden die Beiträge für alle pflichtversicherten Unternehmer steigen. Keine guten Aussichten für die aktiven Landwirtinnen und Landwirte.


Integration in allgemeine Sozialversicherung?


Nicht zuletzt ist die Grundsatzdiskussion um die eigenständige Sozialversicherung der Landwirte neu entbrannt. Etliche Politiker plädieren klar dafür, das System abzuschaffen und die Landwirte in die allgemeine Sozialversicherung zu integrieren. Das wäre keine Lösung im Sinne der Bauern und ihrer Familien. Zur Erinnerung: Zwei Drittel des Bundesagrarhaushaltes werden momentan für die Agrarsozialpolitik ausgegeben, allein mehr als 2 Mrd. € für die Alterssicherung. Diese Hilfen für die Landwirtschaft wären dauerhaft nicht zu sichern, wenn es um die „normale“ Rentenversicherung ginge.


Ganz abgesehen davon, ist auch die Deutsche Rentenversicherung kein Wohltätigkeitsverein, schon gar nicht für Selbstständige. Sie müssen nämlich die vollen Beiträge allein aufbringen, während bei Arbeitern und Angestellte der Arbeitgeber den halben Beitrag zahlt. Und für dasselbe Geld bekommt man dort auch nicht mehr Rente als bei der Alterskasse. Die Altershilfe für Landwirte bleibt eine große Baustelle.

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