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Unverständnis über EU-Distanzierung von AfD-Agrariern

Mit Unverständnis hat die FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag auf die Distanzierung der AfD zur Europäischen Union reagiert. Die Landwirtschaftssprecher der AfD-Landtagsfraktionen hatten sich kürzlich in der sogenannten Mainzer Erklärung für eine “zielorientierte landwirtschaftliche Förderung“ ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Unverständnis hat die FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag auf die Distanzierung der AfD zur Europäischen Union reagiert. Die landwirtschafts- und umweltpolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktionen hatten sich kürzlich in der sogenannten Mainzer Erklärung für eine “zielorientierte landwirtschaftliche Förderung“ ausgesprochen. Dabei schränkten sie ein, dass die Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erfolgen werde, „solange Deutschland in der Europäischen Union verbleibt“.


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Mit Blick darauf erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Marco Weber, dass die gemeinsame Agrarpolitik in Europa seit etwa 60 Jahren die Basis von Frieden, Wohlstand und Wertschöpfung sei. Sie gewährleiste Versorgungssicherheit und sichere Arbeitsplätze. Die AfD-Politiker sähen zwar die Wichtigkeit der EU-Förderungen für die Branche, stellten aber gleichzeitig die EU an sich infrage. Damit ließen sie die Frage offen, wie sie Frieden, Wohlstand und Wertschöpfung für die deutsche Landwirtschaft zukünftig sichern wollten, kritisierte Weber. Das seien Wahlkampfparolen und kein Konzept für eine solide Agrarpolitik.


Der FDP-Politiker stehe zwar hinter der EU, fordert aber Nachbesserungen in der GAP. Wichtig seien zum Beispiel die Entbürokratisierung und mehr Flexibilität. Eine klare Absage erteilte Weber einer Ausweitung von ökologischen Vorrangflächen sowie einer weiteren Umverteilung von Zahlungen aus der Ersten Säule in die Zweite Säule der GAP. Die Landwirte bräuchten eine starke Erste Säule als einkommenswirksamen Ausgleich.


Für die Zweite Säule forderte Weber „klare Spielregeln“. Sie müsse insbesondere für die Investitionsförderung, die Agrarstrukturverbesserung und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete genutzt werden. Zentral sei schließlich die Förderung von Innovation und Fortschritt, etwa durch die Digitalisierung in der Landwirtschaft.

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