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Urteil: Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht der Gemeinde sticht Landwirt aus

In Oberbayern hat das Verwaltungsgericht vergangene Woche die Klage eines Landwirts abgewiesen. Dieser wollte 3500 Quadratmeter Land bei Remmelshofen erwerben, doch das Landratsamt und die Marktgemeinde schalteten sich ein. Sie machten das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht geltend.

Lesezeit: 2 Minuten

In Oberbayern hat das Verwaltungsgericht vergangene Woche die Klage eines Landwirts abgewiesen. Dieser wollte 3500 Quadratmeter Land bei Remmelshofen erwerben, doch das Landratsamt und die Marktgemeinde schalteten sich ein. Sie machten das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht geltend, berichtet die Südwest Presse. Daraufhin klagte der Landwirt, vergebens.


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Der bayrische Landwirt hatte gegen das Vorkaufsrecht geklagt. Dieses kann die öffentliche Hand unter bestimmten Bedingungen aus Naturschutzgründen geltend machen. Aus der Sicht des Landwirts sei die Fläche zwischen Remmeltshofen und Straß aber von der Regelung des Naturschutzgesetzes ausgenommen, da sich auf dem Grundstück keine Gewässer fänden, erklärt die Zeitung weiter.


Der Landrat und die Gemeinde argumentierten jedoch, dass der angrenzende Eschach-Graben als Nebenarm der Roth gelte. Dies zähle auch, wenn der Graben zeitweise kein Wasser führe. Demnach gelte das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht, was der Marktgemeinde die ökologische Aufwertung des Grundstücks ermögliche. Das Gericht hat nun der Gemeinde Recht gegeben.


Peter Dieling vom Landratsamt berichtete gegenüber der Südwest Presse, dass auch über einen möglichen Kompromiss, beispielsweise in Form einer Pacht, nachgedacht wurde. Der Landwirt habe diese Möglichkeit allerdings abgelehnt. Es wäre allein an Eigentum interessiert.

 

Info


Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt es den Naturschutzbehörden beispielsweise bei Grundstücken, auf denen sich Gewässer oder Naturdenkmäler befinden, ein Vorkaufsrecht geltend zu machen. Diese gesetzliche Regelung macht vielen Landwirten beim Erwerb von neuen Flächen zu schaffen. Die Taktiken, sich gegen das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht zu wappnen, gehen vom Nießbrauchrecht über Pachtverträge zu speziellen Regelungen im Kaufvertrag. 


Lesen Sie dazu aus der top agrar 4/2010: Wenn der Naturschutz Ihre Fläche will …

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