Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will sein Urteil im Prozess um die elektronische Einzeltierkennzeichnung von Schafen am 17. Oktober verkünden. Damit ist der Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung abgelehnt worden.
Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat sich in der vergangenen Woche mit ihrem Rechtsbeistand über das weitere Vorgehen bereits beraten. Zunächst soll aber das Urteil abgewartet werden. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Berufsschäfer (BVBS), Günther Czerkus, erklärte dazu, der Richter scheine sich ausreichend informiert zu fühlen. Dabei hätten der Europäische Rat und die EU-Kommission in der mündlichen Verhandlung im März trotz ausdrücklicher Nachfragen durch das Gericht entscheidende Auskünfte zurückgehalten oder anders dargestellt.
Der Antrag auf Wiedereröffnung war ein letzter Versuch der Schäfer, ihre Argumente einbringen zu können. Sie waren sich laut BVBS von Anfang an bewusst gewesen, dass das Gericht nur sehr selten solch einem Anliegen stattgibt. Die Schäfer wiesen darauf hin, dass die Kommission in ihrem Entwurf für das neue Tiergesundheitsgesetz selber bemerke, dass die elektronische Einzeltierkennzeichnung nicht zufriedenstellend funktioniere.
Czerkus betonte, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens müsse schnellstmöglich ein praxistaugliches System installiert werden, auch im Hinblick auf die Neuausgestaltung des EU-Tiergesundheitsgesetzes. Das beste seuchenerprobte System, das am Markt verfügbar sei und sofort eingesetzt werden könne, sei nach wie vor die Betriebskennzeichnung für Schafe und Ziegen, so der Berufsschäfer. (AgE)