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Verbot clomazone-haltiger Rapsherbizide vorläufig wieder aufgehoben

Nach dem vorsorglichen Ruhenlassen der Zulassung Clomazone-haltiger Raps-Herbizide haben die betroffenen Herstellerfirmen mittlerweile alle Widerspruch dagegen eingelegt. Dies hat aufschiebende Wirkung. Daher dürfen alle betroffenen Herbizide bis zur endgültigen Entscheidung über diese Widersprüche weiterhin vertrieben, gehandelt und eingesetzt werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach dem vorsorglichen Ruhenlassen der Zulassung Clomazone-haltiger Raps-Herbizide haben die betroffenen Herstellerfirmen mittlerweile alle Widerspruch dagegen eingelegt. Dies hat aufschiebende Wirkung.  Daher dürfen alle betroffenen Herbizide bis zur endgültigen Entscheidung über diese Widersprüche weiterhin vertrieben, gehandelt und eingesetzt werden.


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Hintergrund sind Beschwerden von Anwohnern in Mecklenburg-Vorpommern. Daraufhin hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für alle Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone vorsorglich das Ruhen der Zulassung angeordnet. (hm)


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