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Verhandlungen über EU-Ökoverordnung gehen nun doch weiter

Neue Chance für die Revision der EU-Ökoverordnung: Die EU-Staaten haben der Maltesischen Ratspräsidentschaft trotz gravierender Differenzen ein Mandat für einen weiteren Trilog gegeben, der nun am Mittwoch stattfinden wird. Möglich hat das ein neuer Verhandlungstext gemacht, der auf recht positives Echo stieß.

Lesezeit: 2 Minuten

Neue Chance für die Revision der EU-Ökoverordnung: Die EU-Staaten haben der Maltesischen Ratspräsidentschaft trotz gravierender Differenzen ein Mandat für einen weiteren Trilog gegeben, der nun am Mittwoch stattfinden wird.

 

Möglich hat das ein neuer Verhandlungstext gemacht, der auf recht positives Echo stieß. Genannt wurde etwa die Entschärfung von Regelungen zum Umgang beim Überschreiten von Grenzwerten unerlaubter Stoffe, sollte der Ökolandwirt nicht der Verursacher sein. In dem Kompromisspapier wird als Zugeständnis an die Mitgliedstaaten die Herausnahme der sogenannten Grenzwertregelung für Pflanzenschutzmittel vorgeschlagen. Vier Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung soll die EU-Kommission einen Bericht über die mit der Neuregelung erzielten Fortschritte vorlegen. Dabei dürfte es insbesondere um die Harmonisierungsschritte gehen. Ein wesentlicher Knackpunkt in den bisherigen Verhandlungen bestand darin, dass sich die Mitgliedstaaten nicht auf eine Vereinheitlichung ihrer nationalen Regeln einigen konnten.

 

BÖLW hat große Zweifel

 

Auch der Berichterstatter des Europaparlaments, Martin Häusling, sieht in dem neuen Verhandlungstext eine „gute Gesprächsgrundlage“ mit deutlichen Verbesserungen. Kritisch wertet dagegen Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die Pläne. Seiner Meinung nach sind die Vorschläge nicht geeignet, das neue Bio-Recht besser zu machen als die bestehende Öko-Verordnung. „Es braucht weiter massive Verbesserungen an den unzulänglichen Entwürfen, ohne die Landwirtschaftsminister Christian Schmidt seine Zustimmung beim Agrarratstreffen Mitte Juli verweigern muss.“


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Löwenstein betont: „Besonders bei Öko-Kontrolle, Importen, Saatgut und Einzelhandel müssen Häusling noch deutliche Verbesserungen gelingen, wenn das Ergebnis zufriedenstellend sein soll.“ Der BÖLW-Vorsitzende sagt abschließend, dass es eine gute Alternative zu einer schlechten neuen Öko-Verordnung gebe. Das bestehende Öko-Recht könne ohne weiteres fortentwickelt werden. „Wenn die Verhandlungspartner nun doch noch einen Abschluss erreichen wollten, muss im Trilog noch viel passieren, um Schaden für die Ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft abzuwenden.“ Der BÖLW teilt damit die Auffassung der Bundesländer, die für die praktische Umsetzung der Öko-Verordnung in Deutschland verantwortlich sind.

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